Ernst Georg Freiherr von Hammerstein-Loxten

Ernst Georg Freiherr von Hammerstein-Loxten
Ernst Georg von Hammerstein-Loxten

Ernst Georg Freiherr von Hammerstein-Loxten (* 2. Oktober 1827 in Loxten; † 5. Juni 1914 in Loxten) war ein Beamter und Politiker zunächst im Dienst des Königreichs Hannover und später in Preußen. Zuletzt war er preußischer Landwirtschaftsminister.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und beruflicher Aufstieg

Der Vater war Hermann von Hammerstein-Loxten (1801-1876) Gutsherr auf Loxten, Dieck und weiteren Besitzungen, unter anderem dem Burgmannshof Loxter Hof in Quakenbrück. Die Mutter war Dorothea (geb. v. Rössing) (1803-1847).

Hammerstein-Loxten studierte in Göttingen Rechtswissenschaften,wo er dem Corps Bremensia beitrat und arbeitete zunächst an verschiedenen Gerichten ehe er 1862 nach Abschluss der staatlichen Verwaltungsprüfung Referent im Ministerium des Innern des Königreichs Hannover wurde. Als Gutsherr war er auch Mitglied der ersten Kammer des Königreichs. Er war Ehrenbürger der Stadt Quakenbrück.

antipreußische Opposition

Obwohl König Georg V. nach der preußischen Annexion Hannovers 1866 von ihrem Eid entband, geriet Hammerstein-Loxten in einen Loyalitätskonflikt und beteiligte sich an den Protesten des Adels. Dies hatte zur Folge, dass er von der neuen preußischen Regierung zur Disposition gestellt wurde.

Hammerstein-Loxten wurde 1867 Mitglied des konstituierenden norddeutschen Reichstages. Er gehörte dort der bundesstaatlich-konstitutionellen Vereinigung an. Der Verfassung des Norddeutschen Bundes stimmte er nicht zu.

Landwirtschaftlicher Interessenvertreter

Allmählich begann sich Hammerstein-Loxten mit der Annexion abzufinden. Er war Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hannover und war zeitweise sogar Vorsitzender des Provinzialausschusses.

Hauptberuflich bewirtschaftete Hammerstein-Loxten seine Güter. Außerdem beteiligte er sich an der Interessenvertretungen der Landwirtschaft. Als Landwirtschaftsexperte gehörte er dem preußischen Staatsrat sowie dem Volkswirtschaftsrat an. Außerdem war er Mitglied der zentralen Moorkommission und Vorsitzender des Deutschen Landwirtschaftsrates.

preußischer Beamter und Minister

Im Jahr 1884 wurde Hammerstein-Loxten Landrat des Kreises Bersenbrück und 1889 Landesdirektor der Provinz Hannover. Im Jahr 1891 war er an den Ausgleichsversuchen von Wilhelm II. mit den Welfen beteiligt.

Unter Ministerpräsidenten und Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst übernahm der strikt konservativ eingestellten Hammerstein-Loxten 1894 als ausgewiesener Landwirtschaftsexperte das preußische Landwirtschaftsministerium. Er galt dabei als Vertrauensmann des agrarischen Großgrundbesitzes.[1] Einen Konfrontationskurs gegen die nichtkonservativen Kräfte bis hin zum Staatsstreich, die Wilhelm II. zu dieser Zeit durchsetzen wollte, lehnte Hammerstein-Loxten allerdings ab.[2] Auch zu Beginn der Ära von Bernhard von Bülow behielt Hammerstein-Loxten sein Ministeramt.

Er war einer der führenden Protagonisten des agrarischen Protektionismus auch wenn er sich damit nicht vollständig gegen von Bülow durchsetzen konnte.[3] In seine Amtszeit fällt auch die Einführung der obligatorischen Fleischbeschau. Außerdem bemühte er sich um Meliorationen und Seuchenschutz.

Gegenüber den Sozialdemokraten unterstützte er die Umsturzvorlage. Im Gegensatz zu den agrarischen „Kanalrebellen“ unterstützte Hammerstein-Loxten den Bau des Mittellandkanals. Nachdem der Bau 1901 an der Landtagsmehrheit gescheitert war, trat Hammerstein-Loxten als Minister zurück.

Einzelnachweise

  1. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd. 3: Von der deutschen Doppelrevolution bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. 1849–1914. München 1995, ISBN 3-406-32490-8 S.1006
  2. Wilfried Loth: Das Kaiserreich. Obrigkeitsstaat und politische Mobilisierung. München 1996, ISBN 3-423-04505-1. S.100
  3. Wehler S.660

Literatur



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