Erschließung (Recht)

Erschließung (Recht)
Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke

Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke. Aufgrund des Erschließungsaufwandes (Erschließungskosten) ist meist ein Erschließungsbeitrag an die Kommunen zu entrichten. Die Gesamtheit der Maßnahmen im privaten Bereich zur Erschließung werden als Grundstücksanschluss bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört

Im Sinne der rechtlichen Regelungen (beispielsweise Baugesetzbuch) bedingt die Bebaubarkeit eines Grundstückes (Status als Baugrundstück) das Vorhandensein von Erschließungsanlagen. Vielfach wird auch von der Baulanderschließung gesprochen, da in diesem Fall die Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstückes erfüllt ist (gesicherte Erschließung) und sich das Bauerwartungsland in Bauland wandelt.

Unter Erschließung fällt aber auch das Zugänglichmachen von Gebieten im unbebauten Raum, also etwa Forststraßen für die Bewirtschaftung von Waldgrundstücken, Wanderwege und die Beförderungsanlagen im alpinen Schisport und Sommertourismus, die Trassierung von Eisenbahn und Straße, der Bau von Flugplätzen und ähnliches.

Grundsätzlich kann zwischen der inneren und der äußeren Erschließung unterschieden werden. Bei einer inneren Erschließung befinden sich alle oben genannten Einrichtungen innerhalb des Baugebietes, bei einer äußeren außerhalb des Baugebietes. An die innere Erschließung schließt sich die Gebäudeerschließung an.

Des Weiteren werden in der DIN 276 (Kostenermittlung im Hochbau) die Kosten für die Erschließung unterschieden nach öffentlicher Erschließung und nicht öffentlicher Erschließung.

Erschließungsanlagen

Die Gesamtheit aller Erschließungsanlagen wird als Erschließungssystem bezeichnet. Zu den Erschließungsanlagen zählen:[1]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Deutschland: Beitragsfähige Erschließungsanlage nach § 127 Abs. 2 BauGB
  2. a b Deutschland: nicht aber nach § 127 dBauGB, dieser Teil der Erschließung wird über entsprechende Ländergesetze geregelt.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • BBauG — Basisdaten Titel: Baugesetzbuch Abkürzung: BauGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Baurecht …   Deutsch Wikipedia

  • BauGB — Basisdaten Titel: Baugesetzbuch Abkürzung: BauGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Baurecht …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesbaugesetz — Basisdaten Titel: Baugesetzbuch Abkürzung: BauGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Baurecht …   Deutsch Wikipedia

  • Erschliessungskosten — Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtslage 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Erschließungskosten — Der Erschließungsbeitrag ist eine vom Grundstückseigentümer zu entrichtende Kommunalabgabe, mit der die Kommune die Erschließung eines Grundstücks, insbesondere eines Baugrundstückes, finanziert. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtslage 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Rheinisches Revier — Rheinisches Braunkohlerevier Das Rheinische Braunkohlerevier ist ein Bergbaurevier in der Kölner Bucht, am Nordwestrand des Rheinischen Schiefergebirges. Obwohl geringmächtige Lagerstätten an den Rändern der Kölner Bucht bei Bad Godesberg und… …   Deutsch Wikipedia

  • Bodenpreis — Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) freigelegten Grundstücks. Es handelt sich also um den Wert, den das Grundstück unter der Fiktion besitzt, dass wesentliche Bestandteile nicht vorhanden sind. Man spricht auch vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstückswert — Der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) freigelegten Grundstücks. Es handelt sich also um den Wert, den das Grundstück unter der Fiktion besitzt, dass wesentliche Bestandteile nicht vorhanden sind. Man spricht auch vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Wilhelminischer Mietskasernengürtel — Als Wilhelminischer Ring wird der Mietskasernengürtel bezeichnet, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts um den alten Stadtkern von Berlin herum errichtet wurde. Er ist durch eine dichte Bebauung mit vier bis fünfgeschossigen Wohnhäusern… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinigte Staaten von Amerika — Neue Welt (umgangssprachlich); Staaten (umgangssprachlich); Vereinigte Staaten; Amiland (derb); USA; Amerika * * * Ver|ei|nig|te Staa|ten von Ame|ri|ka <Pl.>: Staat in Nordamerika (Abk.: USA). * * * …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”