- Erste Gewalt
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Die Legislative (v. lat.: lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen, PPP: latum = das Getragene; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (Gesetzgebung) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative (In Österreich kontrolliert nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig). In einer repräsentativen Demokratie bilden die Parlamente die Legislative. In Staaten mit Elementen direkter Demokratie tritt im Einzelfall auch das Volk als Gesetzgeber auf (Volksgesetzgebung).
Inhaltsverzeichnis
Deutschland
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
- auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den Gemeinsamen Ausschuss
- auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es keine Legislative, da es sich aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt. Gemeinderäte sind mithin auch keine Parlamente. Die Selbstverwaltungsorgane sind lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangelt. Wesentliches Indiz hierfür ist neben dem Fehlen der Judikative die landesgesetzliche Vorgabe einer Gemeindeordnung an Stelle einer selbst gewählten Verfassung. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für Abgeordnete von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der Immunität und Indemnität. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem durch die Kommunalaufsicht aufgehoben oder ersetzt werden.
Schweiz
In der Schweiz bildet sich die Legislative auf Bundesebene aus der vereinigten Bundesversammlung, bestehend aus Nationalrat und Ständerat. Auf Kantonsebene bildet der Kantonsrat (je nach Kanton auch Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die Gemeindeversammlung (je nach Gemeinde auch Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat genannt).
Österreich
In Österreich bilden der Nationalrat und der Bundesrat die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der Landtag.
Vereinigte Staaten
Als föderaler Staat wird die gesetzgebende Gewalt in den Vereinigten Staaten auf nationaler Ebene vom Kongress und auf subnationaler Ebene von den Parlamenten der Bundesstaaten ausgeübt. Das Gesetzgebungsverfahren wird für den Kongress in der Verfassung der Vereinigten Staaten festgelegt, für die Bundesstaaten geschieht das über die jeweils geltende bundesstaatliche Verfassung.
Vereinigtes Königreich
Die Legislative des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland wird ausgeübt durch das Parlament, das formal aus drei Teilen besteht: Krone, Oberhaus und Unterhaus.
Europäische Gemeinschaften
Supranationale legislative Funktionen werden in der Europäischen Gemeinschaft durch den Rat der Europäischen Union sowie das Europäische Parlament ausgeübt. Dabei kommt jedoch der Kommission durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.
Frankreich
In Frankreich bildet die Nationalversammlung zusammen mit dem Senat die Legislative.
Siehe auch
- Exekutive
- Judikative
- Presse – als Vierte Gewalt
- Lobbyismus – als Fünfte Gewalt
- Föderative
- Prärogative
- Administrative
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