Erste Polnische Republik

Erste Polnische Republik
Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego
Рѣчъ посполитая Короны Полскои и Великого Княства Литовского

wörtl.: Gemeinwesen (Res publica) der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen

Wappen der polnisch-litauischen Union, bestehend aus dem polnischen Adler und dem litauischen Vytis.
Die I. Rzeczpospolita im 17. Jh. zur Anschaulichkeit mit den heutigen Grenzen
██ Herzogtum Preußen, polnisches Lehen
██ Herzogtum Kurland, gemeinsames Lehen

Wahlspruch:
Si Deus Nobiscum, quis contra nos [1]

Hauptstadt Krakau (ab 1596 Warschau)
Größte Städte Danzig, später Warschau
Höchste Institution Polnischer König und Litauischer Großfürst in Realunion [2]
Fläche ca. 995.000 km² (1618)
Einwohnerzahl ca. 14.000.000
Existierte 12. August 1569 - 3. Mai 1791
Gründungsereignis Lubliner Union
(Zusammenführung des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen)
Wichtige Dokumente Verfassung vom 3. Mai
Dynastie des Gründers Jagiellonen
Hauptreligion Katholizismus
Amtssprache Polnisch, Latein (Ruthenisch bis 1699 und nur im Großfürstentum Litauen)
Hauptzahlungsmittel Złoty Polski
Entstanden aus Königreich Polen und Großfürstentum Litauen
Gebiet war vorher Polnisch-Litauische Personalunion
Die Adelsrepublik Polen-Litauen nach dem Frieden von Deulino 1618, administrative Aufteilung in Wojewodschaften

Der Staat Polen-Litauen (polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów, litauisch Abiejų Tautų Respublika, ruthenisch Рѣчъ посполитая ѡбоига народовъ - übersetzt etwa Gemeinwesen oder Staat [oft auch als Adelsrepublik wiedergegeben] beider Nationen oder Völker) oder (Erste) Rzeczpospolita genannt, bestand von 1569 bis 1791 in Mittel- und Osteuropa. Die offizielle Eigenbezeichnung war Gemeinwesen (oder Adelsrepublik) der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen (polnisch Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego, litauisch Žečpospolita). Die beiden namensgebenden Länder waren das Königreich Polen (polnisch meist einfach Korona, „die Krone“, genannt) und das Großfürstentum Litauen. Deren Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1600 die heutigen Staatsgebiete von Polen, Litauen, Lettland, Weißrussland sowie Teile Russlands, Estlands, Rumäniens und der Ukraine.

Das Staatswesen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten: katholische, protestantische und orthodoxe Christen, Juden und Moslems lebten hier mit- und nebeneinander.

Mit der Realunion verschmolzen das Großfürstentum Litauen, das Königreich Polen und das Königliche Preußen zu einem Gemeinwesen. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten sich einige Städte, allen voran Danzig, aber auch Thorn und Elbing ein großes Maß an Autonomie. Andere Gebiete unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen, so das Fürstbistum Ermland, das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen, und das Fürstentum Moldau. Durch die Preußische Münzreform wurde festgesetzt, dass die Münzen des Königlichen Preußen, laut Lehensvertrag auch Währung des Herzogtums Preußen, den gleichen Wert hatten wie die Polnischen Münzen. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an der Königreich Polen verpfändet worden waren.

Inhaltsverzeichnis

Die Realunion von Lublin

Durch die Lubliner Union, vom 12. August 1569, wurde die in der Union von Krewo 1385 entstandene Personalunion mangels Thronfolger von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde „Gemeinwesen beider Nationen“ genannt, es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamen Parlament (dem Sejm) und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war lediglich der Adel, der aber im Gegensatz zu den meisten übrigen europäischen Staaten mehr Personen, ungefähr 10% der Bevölkerung, ausmachte. Dem polnischen Adel gehörten ein niederer Stand an, die Szlachta, und ein hoher, die Magnaten. Aufgrund seiner aristokratischen Elemente (Wahlkönigtum mit starker Stellung des Adelsparlaments) wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet. Er existierte bis 1795.

Internationale Könige

Die Liste der polnischen Herrscher, zu der schon französische Kapetinger und ursprünglich litauische Jagiellonen zählten, wurde durch die Wahl des Monarchen auch mit einigen Ausländern fortgesetzt, etwa aus dem schwedischen Haus Wasa, oder mit sächsischen Wettinern. Der erste neutrale oder finanzstarke Erwählte war der Kapetinger Heinrich von Valois, der jedoch bald zugunsten der Krone Frankreich verzichtete, gefolgt von dem Ungar Stephan Báthory, der jedoch erst die damals bereits 53 Jahre alte Anna Jagiellonica ehelichen musste, die als König (nicht Königin) gewählt wurde. Auch die vier Könige polnisch-litauischer Abstammung wurden in Städten geboren, die nicht zum heutigen Polen gehören.

Die Blütezeit

Im frühen 17. Jahrhundert hielt sich Polen-Litauen aus dem Dreißigjährigen Krieg heraus, und expandierte nach Osten, wobei im Polnisch-Russischen Krieg 1609–1618 der Kreml in Moskau besetzt wurde (1610), oder die Küste am Schwarzen Meer. Im späten 17. Jahrhundert haben dann die „Schwedische Flut“ sowie das erstarkende Brandenburg-Preußen die Macht von Polen-Litauen wieder eingeschränkt.

Der Einheitsstaat

Die im Zuge der Unabhängigkeit der USA und der Französischen Revolution entstandene liberale Verfassung vom 3. Mai 1791, die der Ersten Teilung Polens folgte, hob die Dualität zwischen Polen und Litauen auf. Die verbliebenen Teile der Adelsrepublik wurden in einem Einheitsstaat vereint. Die absolutistisch regierten Nachbarmonarchien nahmen zwei Jahre später die Zweite Teilung Polens vor, und weitere zwei Jahre später die dritte und vollständige Aufteilung. Polen und Litauen verschwanden, wie schon zahlreiche andere einst souveräne Staaten, bis 1918 von den politischen Landkarten Europas. An den Teilungen nahmen teil: das Königreich Preußen, das Haus Österreich und das Zarenreich Russland.

Verweise

Siehe auch

Fußnoten

  1. Lat.: "Wenn Gott mit uns, wer dann gegen uns?"; seit dem 18. Jahrhundert Pro Fide, Lege et Rege ("Für den Glauben, das Recht und den König").
  2. Der erste: Sigismund II. August I.; der letzte: Stanislaus II. August IV. Poniatowski.


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