- Erweiterter Sekundarabschluss I
-
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt ein Schüler in Niedersachsen an einem Gymnasium, einer Realschule oder an einer Hauptschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, also nach der 10. Klasse. Unter Umständen kann er auch an einer Berufsschule erreicht werden, wenn bestimmte Leistungen erfüllt werden. Er berechtigt zum Besuch der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II, z. B. der gymnasialen Oberstufe oder aber auch zu einer Berufsausbildung.
An Gymnasien und den gymnasialen Zweigen kooperativer Gesamtschulen erreicht man den Abschluss automatisch mit Versetzung in die elfte Klasse, an Realschulen, Hauptschulen und integrierten Gesamtschulen muss zunächst der "Sekundarabschluss - Realschulabschluss" erworben werden, den "erweiterten Abschluss" erhält man dann unter bestimmten Voraussetzungen an die Noten zuerkannt.
Vom Schuljahr 2006/2007 an ist das Erreichen des Sekundarabschlusses I - Realschulabschlusses in Niedersachsen an eine zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10 gebunden. Von dieser Prüfung ausgenommen sind nur Gymnasiasten und Schüler des Gymnasialzweiges der kooperativen Gesamtschulen.
Um den Erweiterten Sekundarabschluss I (Erweiterten Realschulabschluss) zu bekommen, benötigt man regulär einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 und einen Durchschnitt in Deutsch, Erster Fremdsprache und Mathematik von mindestens 3,0. Außerdem müssen die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erfüllt sein. Auf einer weiterführenden Hauptschule ist der Erweiterte Sekundarabschluss I jedoch erst mit einem Gesamtnotendurchschnitt von 2,0 oder besser, sowie mit zwei von zwei Kursen mit erhöhten Anforderungen (meist Mathematik und Englisch) zu erwerben.
Siehe auch
Weblinks
Kategorie:- Abschluss oder Zertifikat
Wikimedia Foundation.