Berufsausbildung

Berufsausbildung
AEG-Lehrwerkstatt Mülheim-Saarn (1956)
In der Lehrwerkstatt des VW-Werks Wolfsburg (1981)

Eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf führt im sekundären Ausbildungsbereich über eine so genannte Lehre (Lehrberuf) und im tertiären Ausbildungsbereich über ein Studium.

Die berufliche Ausbildung eines Lehrlings bzw. Auszubildenden erfolgt überwiegend im handwerklichen, landwirtschaftlichen, kaufmännischen oder industriellen Berufsbereich, aber auch im öffentlichen Verwaltungsbereich, im Gesundheits- und Sozialwesen und anderen Dienstleistungsbereichen.

Die Ausbildungszeit ist die Lehre und der Auszubildende ist der Lehrling. Die Lehre bzw. die mehrjährige berufliche Berufsausbildung ist aufgeteilt in einen praktischen und einen schulischen Teil. Während seiner Berufsausbildung steht der Lehrling bzw. Auszubildende in einem Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder Behörde und bezieht in dieser Zeit eine Vergütung.

Daneben werden rein schulische Ausbildungsgänge angeboten mit einem integrierten Praxisteil, die zu einem Berufsabschluss führen. Berufe, die ein Studium voraussetzen gehören zum tertiären Ausbildungsbereich.

Berufsausbildung ist nicht zu verwechseln mit beruflicher Fortbildung, die bei verschiedensten Bildungsträgern als Aufstiegs- oder Anpassungsqualifizierung angeboten wird und in den jeweiligen Berufsbildungsgesetzen als weiterer Teil der Berufsbildung definiert wird. Deren Ziel ist die Sicherung des beruflichen Aufstieges bzw. die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Häufig wird der Begriff der beruflichen Weiterbildung synonym verwendet.

Höhe der Ausbildungsvergütungen

Inhaltsverzeichnis

Ziel der Berufsausbildung

Berufsausbildung ist die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Die praktische Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt (siehe auch Berufsbildungsgesetz in der BR Deutschland). Die Ausbildung als Berufsbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

Deutschland

Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung

Berufsausbildungsgesetze und Handwerksordnungen bilden die grundlegenden Regelungen der Berufsausbildung. Einige Berufe, insbesondere Berufe im medizinischen Bereich (Gesundheitsfachberufe), sind in speziellen Gesetzen geregelt (z.B. Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Rettungsassistentengesetz).

Gestaltung der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird überwiegend im Dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu gewährleisten. 2011 sind ca. 70% der Berufsausbildungen duale Berufsausbildungen; damit liegt die Quote 8% höher als 2009.[1]

Eine überbetriebliche Ausbildung als Teil des betrieblichen Ausbildungsabschnittes ergänzt oftmals die jeweilige Berufsausbildung.

Aufgaben der zuständigen Stelle

Die nach den Berufsbildungsgesetzen zuständigen Stellen (u. A. Industrie- und Handelskammern/IHKen und Handwerkskammern/Hwken) haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
  • Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
  • Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.
  • Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
  • Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
  • Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen.
  • Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.

Ausbildungsmarktlage in Deutschland

Anfang 2000 befanden sich etwa 1,7 Millionen Jugendliche in insgesamt 348 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen in der Berufsausbildung. Dabei bildeten die Betriebe der Industrie und des Handels 49 Prozent der Auszubildenden aus, die Handwerksbetriebe 38 Prozent und die übrigen Bereiche (Landwirtschaft, Öffentlicher Dienst, Freie Berufe, Hauswirtschaft und Seeschifffahrt) zusammen knapp 15 Prozent.

Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit von Ende Juli 2010 standen rund 511.000 aktuellen Bewerbern rund 405.000 betriebliche Lehrstellen zur Verfügung. Durch den heute zum Teil bestehenden Ausbildungsstellenmangel gibt es mehr Bewerber als Ausbildungsplätze, in manchen Berufen, die für viele Jugendliche wenig attraktiv sind, können hingegen nicht alle Ausbildungsstellen besetzt werden. Laut der offiziellen Ausbildungsmarktbilanz von 2010 hat sich das Verhältnis von Ausbildungsstellen/Bewerbern in den letzten Jahren verbessert. 2009 war nach der Statistik die Zahl der Lehrstellen zwar um acht Prozent gesunken, die Zahl der Ausbildungsbewerber den Angaben zufolge jedoch um 14 Prozent.[2] Wobei allerdings in der Ausbildungsmarktbilanz nicht mehr die vollständige Bewerberanzahl angegeben wird, da mehrere hunderttausend Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die eine Maßnahme im so genannten Übergangssystem absolvieren, in der Statistik nicht miteinbezogen werden.[3]

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird ein in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR erreichter Berufsabschluss anerkannt, soweit er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Berufstätigkeit – als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger – ausgeübt werden soll.[4] Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die von den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2007 in nationales Recht umzusetzen war. (Siehe auch: Arbeitnehmerfreizügigkeit)

In der Bundesrepublik Deutschland soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom 9. Dezember 2009 ein Anspruch „auf ein Anerkennungsverfahren für alle im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüsse“ eingeführt werden. Mit dieser Maßnahme soll einem Fachkräftemangel vorgebeugt und die Integration von Migranten verbessert werden.[5]

Schweiz

siehe auch Berufliche Grundbildung

In der Schweiz besteht die Berufsbildung für circa 2/3 der Jugendlichen aus einer Lehre. Nach der neunjährigen obligatorischen Schulzeit beginnen die Jugendlichen eine Berufsausbildung bei einer Firma. Nur etwa 20 Prozent der Schüler besuchen ein Gymnasium, um danach meist ein Studium zu beginnen. Natürlich gibt es auch Berufsausbildungen, für deren Antritt man besondere Voraussetzungen erfüllen muss. So muss man für eine Lehre als Polizist mindestens 18 sein und bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen.

In den letzten Jahren ihrer Schulzeit informieren sich die Schüler über die verschiedenen Berufe und absolvieren in der Oberstufe verschiedene Schnupperlehren. Diese dienen dazu, den Beruf aktiv zu erleben, den Betrieb kennenzulernen, und ermöglichen der Firma sich ein Bild über den Schüler zu machen. Die meist 15- bis 16-jährigen Schüler bewerben sich daraufhin bei verschiedenen Firmen für den von ihnen ausgesuchten Beruf. Lehrlinge ausbilden darf, wer einen Meisterbrief oder eine Lehrmeisterausbildung hat. In größeren Lehrbetrieben wird extra ein Lehrlingsausbilder angestellt, welcher für die Ausbildung von einigen Lehrlingen seines Fachgebiets zuständig ist. In kleinen Betrieben ist oft der Geschäftsführer der Ausbilder.

Aufbau einer Lehrausbildung

Der Begriff Berufliche Grundbildung (Lehre) wird im Normalfall für eine Erstausbildung von drei bis vier Jahren benutzt. Eine Lehre ist aus zwei Teilen aufgebaut: Einen berufsspezifischen praktischen Teil und einen schulischen Teil, der sowohl Fach- als auch Allgemeinwissen vermittelt. Beide Teile finden parallel zueinander statt, indem die Auszubildenden einen Tag (im ersten Jahr teilweise zwei) pro Woche eine Berufsschule besuchen und die restlichen Tage in ihrem Lehrbetrieb arbeiten. Die Ausbildung ist gekoppelt, das bedeutet, dass die Berufsschule nur mit der entsprechenden Lehrstelle besucht werden darf.

Der praktische Teil

Im Lehrbetrieb lernt man alle praktischen Fähigkeiten, die man später im Beruf braucht. Für die meisten Berufe werden parallel zur Ausbildung Kurse von den entsprechenden Verbänden durchgeführt. Diese Kurse ermöglichen, ein Grundwissen über den Beruf unabhängig vom Ausbildungsbetrieb aufzubauen. Wenn sie die Grundausbildung haben, arbeiten sie häufig in unterschiedlichen Abteilungen. Je nach Ausbildungsstand beginnen die Lehrlinge die Aufgaben eines Arbeiters zu übernehmen. Ein Lehrlingslohn ist stark von der Branche abhängig und steigt mit jedem Jahr Ausbildung an. Im ersten Jahr beträgt er einige hundert Franken, im letzten bis zu einem Viertel des Lohns eines ausgelernten Mitarbeiters. Die Löhne sind von den entsprechenden Branchen festgelegt und werden vom Amt für Berufsbildung des jeweiligen Kantons abgesegnet.

Die Berufsfachschule

Auszubildende besuchen während der ganzen Ausbildungszeit an ein bis drei Tagen die Woche eine Berufsfachschule. Die Fächer unterscheiden sich stark nach Beruf. In technischen Berufen wird meist ein halber Tag für Allgemeinbildung (Sprachen, Kultur, Turnen) verwendet und der Rest für berufsspezifische Fächer. In kaufmännischen Berufen werden Sprachen höher gewichtet.

Berufsmaturität

Hauptartikel Berufsmatura

Es ist den Lernenden freigestellt, falls sie die Aufnahmeprüfung bestehen und der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, parallel zur Lehre eine lehrbegleitende Berufsmatura zu absolvieren. Die Berufsmatura nimmt meist einen Tag in der Woche in Anspruch.

Die Berufsmatura kann auch nach der Lehre nachgeholt werden.

Es gibt für die verschiedenen Berufsgebiete unterschiedliche Berufsmaturas:

  • Technische Berufsmatur
  • Gewerbliche Berufsmatur
  • Kaufmännische Berufsmatur
  • Gesundheitlich-Soziale Berufsmatur
  • landwirtschaftliche Berufsmatur
  • gestalterische Berufsmatur

Mit der Berufsmatur hat man die Möglichkeit sich an einer Fachhochschule prüfungsfrei einzuschreiben.

Ein Studieren an einer Universität oder der ETH ist prüfungsfrei nach Abschluss der Fachhochschule möglich. Wer direkt mit der Berufsmatur ein Fach studieren will, welches nicht an Fachhochschulen angeboten wird, kann dies nach einem sogenannten Passarellenjahr mit bestandenen Ergänzungsprüfungen machen.[6]

Lehrabschlussprüfung

Am Ende einer Lehre werden praktische und theoretische Fähigkeiten in einer Abschlussprüfung getestet. Wer diese besteht, erhält bei einer anerkannten Lehre einen eidgenössischen Fähigkeitsausweis. Bei vielen Ausbildungen finden bereits nach zwei Jahren Teilabschlussprüfungen statt.

Österreich

In Österreich gibt es 242[7] anerkannte Lehrberufe, welche zwischen zwei und vier Jahren dauern.[8] Die meisten Lehrberufe sind dreijährig.

Rund 40% der österreichischen Jugendlichen machen nach dem Ende ihrer neunjährigen Schulpflicht eine Lehre.[9][7]

Das Eintrittsalter ist nach oben nicht beschränkt.

Die Aufteilung Schule-Betrieb ist fix 80 % im Ausbildungsbetrieb und 20 % in der Berufsschule.

Die Lehrlingsausbildung endet schlicht mit dem Ablauf der Lehrzeit. Die Lehrabschlussprüfung ist an sich freiwillig, jedoch machen die meisten aus gelernten Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Als Besonderheit kennt Österreich die Doppellehre, in der zwei teilweise Verwandte Berufe (Koch - Restaurantfachmann) gleichzeitig erlernt werden können.[10][11]

Situation in anderen Ländern

Dänemark

Dänemark besitzt ebenfalls ein Duales Ausbildungssystem.[12] Die Finanzierung erfolgt über einen Ausbildungsfond von dem Ausbildende Betriebe Geld erhalten und nicht ausbildende Betriebe einzahlen.

50 bis 70 Prozent der Ausbildung werden im Betrieb erbracht, dementsprechend 30 bis 50 Prozent in der Berufsschule.[12]

Dänemark hat etwa 120 Ausbildungsberufe.[12]

USA

In den USA ist die Berufsausbildung sehr viel weniger formalisiert als in Deutschland und normalerweise nicht durch ein System von Prüfungen und anderen formalen Anforderungen reglementiert. Nach Verlassen der High School bzw. des Colleges (siehe US-amerikanisches Schulsystem) folgt am Arbeitsplatz meist ein on the job training (Lernen durch praktische Ausbildung).

Literatur

  • Harney, Klaus: "Geschichte der Berufsbildung" In: Harney, K./Krüger, H.-H. (Hg.): Einführung in die Geschichte der Erziehungswissenschaft und Erziehungswirklichkeit, 3. Auflage, Opladen 2006, 231-267
  • Joe Kinchloe: How Do We Tell the Workers?: The Socioeconomic Foundations of Work and Vocational Education, Westview Press, 1998

Einzelnachweise

  1. Studie über Berufsausbildungen
  2. Weniger Verträge, aber auch weniger Bewerber (nicht mehr online verfügbar), tagesschau, Oktober 2009
  3. Ausbildungsmarktbilanz 2010: Hunderttausende Jugendliche ohne Lehrstelle nicht erfasst, Informationsdienst Wissenschaft - Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung, Oktober 2010
  4. Berufsabschlüsse werden anerkannt. Abgerufen am 12. Dezember 2009.
  5. Holger Mehlig: Ausländische Berufsabschlüsse sollen leichter anerkannt werden. EpochTimes, 9. Dezember 2009, abgerufen am 12. Dezember 2009.
  6. [1]
  7. a b http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?angid=1&docid=1659463&conid=577898&stid=628662&titel=Factsheet%2cLehrlingsausbildung
  8. http://www.berufsinfo.at/lehre/html/l03.htm
  9. http://www.berufsinfo.at/lehre/html/l02.htm
  10. http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-arbeit/WZBriefArbeit042009_ebner.pdf
  11. http://www.berufsinfo.at/ch_lehre/bag/abc_2002_d.htm
  12. a b c http://bibliothek.wzb.eu/wzbrief-arbeit/WZBriefArbeit042009_ebner.pdf

Siehe auch

Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

Österreich:

Vergleich:

Gestaltung von Berufsausbildung:

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