- Erzieherprivileg
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Unter einem Erzieherprivileg wird das Privileg (Vorrecht) der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten verstanden, über die Richtigkeit einer Handlung oder Entscheidung zu urteilen, welche die Erziehung eines Kindes betrifft. Dieses Recht gilt nur, so lange die Eltern ihre gesetzlich definierte Erziehungspflicht nicht grob verletzen.
Kategorien:- Recht der elterlichen Sorge (Deutschland)
- Elternschaft
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