- Erziehungsauftrag
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Der staatliche Erziehungsauftrag ist in Deutschland eine verfassungsrechtlich (Art. 7 GG) verankerte Pflicht des Staates. Er ist durch das Lehrpersonal an Schulen durch pädagogische Maßnahmen an den Schülern zu erfüllen.
Neben dem Erziehungsauftrag des Staates steht das Erziehungsrecht der Eltern (Erziehungsberechtigten), das in Art. 6 GG ebenfalls verfassungsrechtlich verankert ist.
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