- Lehrer
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Lehrer geben Wissen an ihre Schüler weiter. Es sind zumeist Personen, die für die Wissensvermittlung ausgebildet wurden und deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung anzueignen. Sie fördern deren Ausbildung sollen deren Persönlichkeit weiterentwickeln.
Lehrer an staatlichen Schulen in Westdeutschland sind fast durchweg Beamte, in Ostdeutschland dagegen fast ausschließlich Angestellte.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Die Herkunft des Wortes ist im Althochdeutschen: lêrâri, im Mittelhochdeutschen: lêrære, lêrer und im Gotischen: laisareis.[1]
Verwendung des Begriffs
Im Allgemeinen werden unter Lehrern Schullehrer verstanden. Lehrer gibt es in öffentlichen Schulen und an Privatschulen. In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden Lehrer auch Professoren genannt. In weiteren Ländern werden andere Begriffe verwendet. Eine allgemein gültige Definition des Schullehrers gibt es nicht. Je nach Schulform (und in der Bundesrepublik auch je nach Land) sind die Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich. Man unterscheidet und benennt Lehrer (unterschiedlich) je nach Schulform (z. B. Hauptschullehrer), nach Amtsbezeichnung (z. B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z. B. Musiklehrer).
Die Berufsbezeichnung Lehrer ist in Deutschland, im Gegensatz zur Amtsbezeichnung „Lehrer“, nicht gesetzlich geschützt. Die Amtsbezeichnung unterliegt dem Schutz von § 132a StGB.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung auf Personen angewendet, die die Unterweisung von Kindern und Schülern durchführen. Er wird aber auch in der Erwachsenenbildung angewendet. Im letztgenannten Bereich werden jedoch entsprechende Lehrkräfte in der Regel mit der konkreten Tätigkeitsbezeichnung ihrer Arbeit benannt, z. B. als Dozent für eine Lehrtätigkeit im tertiären oder quartären Bildungsbereich, als Trainer für eine Lehrkraft im Sportbereich und als Coach bzw. Supervisor für eine sozialorientierte Tätigkeit mit hohem Selbsterfahrungsanteil. Weitere Begriffe für den unterstützend lehrenden Ausbilder sind Mentor und Tutor; als Meister wird der betriebliche Lehrer im Handwerk mit entsprechendem Qualifikationsnachweis bezeichnet.
In anderen Ländern (USA, Finnland usw.) werden auch pädagogische Mitarbeiter in der Vorschulerziehung Lehrer genannt, sofern sie ein Studium absolviert haben. In Deutschland ist das nicht möglich, da dies die Struktur des Bildungswesens nicht zulässt. Die meisten Experten fordern jedoch eine bessere Ausbildung des pädagogischen Personals (Hochschulausbildung) für die vorschulischen Einrichtungen Deutschlands.
Lehrer an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen in Deutschland
An Beruflichen Schulen kommen zwei Gruppen von Lehrkräften zum Einsatz (sofern im Folgenden von Beamten gesprochen wird, gilt dies, mit den rechtlichen Einschränkungen, jeweils auch für Angestellte mit vergleichbarer Tätigkeit):
- Die Fachlehrer sind Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Ihre Amtsbezeichnungen sind sehr vielfältig (z.B. Lehrer, Fachlehrer, Gewerbeschulrat). Sie sind in erster Linie für die Vermittlung fachpraktischer Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist ein entsprechender Meisterbrief oder ein Abschluss als Techniker (Lehrer im mittleren Dienst) bzw. ein geeignetes Fachhochschulstudium (Lehrer im gehobenen Dienst), persönliche Eignung und, in der Regel die 2. Staatsprüfung nach dem Vorbereitungsdienst notwendig.
- Die wissenschaftlichen Lehrer sind Beamte des höheren Dienstes. Sie führen die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor und Oberstudiendirektor. Sie sind für die Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist ein einschlägiger Universitätsabschluss und die oben genannten weiteren Voraussetzungen nötig.
Letztlich ist die Vielfalt der Voraussetzungen für den Lehrerberuf an berufsbildenden Schulen schwer zu erfassen, wenn man allen Ländern gerecht werden will. Im gehobenen Dienst gibt es für die beruflichen Schulen an den Fachhochschulen keine Lehramtsstudiengänge; hier wird der Abschluss in einer geeigneten Fachrichtung, z.B. Maschinenbau oder Elektrotechnik, verlangt. Für den gehobenen Dienst an allgemeinbildenden Schulen gibt es dagegen Studiengänge an Universitäten oder, in Baden-Württemberg, an Pädagogischen Hochschulen, die jeweils mit einer 1. Staatsprüfung abschließen. Als Eingangsvorraussetzung im höheren Dienst gibt es für die beruflichen Schulen teilweise den Studiengang des Diplom-Handelslehrers oder des Diplom-Gewerbelehrers mit entsprechenden Vertiefungsrichtungen. Wegen der großen Vielfalt der Ausbildungsberufe werden aber auch hier Bewerber mit einem entsprechenden Universitätsabschluss eingestellt (z.B. Pharmazeuten oder Diplom-Ingenieure). Daneben gibt es für die beruflichen (allgemeinbildende Fächer) und die allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit ein entsprechendes Lehramtsstudium an einer Universität zu absolvieren. Dabei werden mindestens zwei Fächer studiert und das Studium mit einem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Außerdem gibt es, in der Regel zeitlich begrenzt, in vielen Ländern die Möglichkeit ohne Referendariat oder ohne Lehramtsstudium eingestellt zu werden, sofern keine anderen Bewerber zur Verfügung stehen. Lediglich der Hochschulabschluss einer einschlägigen Fachrichtung ist Voraussetzung. Derzeit ist dies vor allem in den Naturwissenschaften möglich. Auch bei neuen Fachrichtungen vor allem im beruflichen Bereich, wenn noch keine entsprechenden Lehrer ausgebildet wurden, werden berufserfahrene Hofschulabsolventen aus der Wirtschaft oder Verwaltung eingestellt. Teilweise erfolgt die Bedarfsdeckung auch durch fortgebildete Lehrer.
In den letzten Jahrzehnten hat es sich immer mehr durchgesetzt, dass Beförderungen, z. B. zum Oberstudienrat, mit zusätzlichen Koordinationsaufgaben (neben dem Unterricht) verbunden wird. Studiendirektoren leiten dann etwa die Abteilungen innerhalb der Schule oder koordinieren übergreifende Sachverhalte: Belange der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Koordination der Praktika oder Praxisanforderungen usw.
Berufliche Schulen
Der unterrichtliche Einsatz der Lehrkräfte an beruflichen Schulen erfolgt (Schularten je nach Landesrecht unterschiedlich):
- in der Berufsschule,
- im Berufskolleg oder
- im Berufliches Gymnasium
- im ausbildungsvorbereitendes Jahr
- in Berufsfachschulen
- in Fachschulen
- in Fachoberschulen
- in Berufsoberschulen
in den Bildungsgängen bzw. Ausbildungsbereichen:
- duale Ausbildung
- Berufsvorbereitende Maßnahmen
- Fachpraxis
- Berufspraktikum (Erzieher) (s. bei Praktikum unter der Überschrift Schule)
Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sind in der Regel Abteilungen, Schwerpunkten oder Bereichen zugeordnet, die sich an Fachkomplexen oder Wirtschaftszweigen orientieren (Wirtschaft, Medien, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, auch Schullaufbahnberatung usw.). Diese Struktur ist an allgemeinbildenden Schulen nicht üblich. Ihre unterrichtliche oder beratende Tätigkeit wird innerhalb dieser Abteilungen koordiniert. Je nach Fächerkombination kann ein Lehrer auch in verschiedenen Abteilungen unterrichten.
Hochschullehrer
Als Hochschullehrer werden nach überwiegendem Verständnis die Professoren, einschließlich der Juniorprofessoren, und Privatdozenten sowie gegebenenfalls auch die Hochschuldozenten (ehemalige Besoldungsgruppe C 2) an Universitäten, Fachhochschulen und anderen wissenschaftlichen Hochschulen wie Pädagogischen Hochschulen, Musikhochschulen und Kunsthochschulen bezeichnet. Allerdings gibt es landesrechtliche Unterschiede: In Baden-Württemberg gehören zu den Hochschullehrern die Professoren und Juniorprofessoren, während Privatdozenten, Gastprofessoren und Honorarprofessoren zum sonstigen wissenschaftlichen Personal gezählt werden. In Berlin dagegen ist die Definition des Hochschullehrers weiter gefasst.
Nicht zu den Hochschullehrern im eigentlichen Sinne gehörend aber dennoch regelmäßig mit Lehraufgaben betraut sind die Beamten und Angestellten des akademischen Mittelbaus und die Lehrbeauftragten. Die Angehörigen des Mittelbaus halten ihre Lehrveranstaltungen eigenverantwortlich aber dennoch in mehr oder weniger enger Absprache mit dem Institut oder Lehrstuhlinhaber, mit dem sie zusammenarbeiten, ab, während die Professoren für den Inhalt der Vorlesung eigenverantwortlich sind und innerhalb vom Institut nur die groben Inhalte abgestimmt werden. Die Lehrbauftragten dagegen sind nur für ein eng abgegrenztes Gebiet, in der Regel aus ihrer beruflichen Praxis, zuständig. Ferner gibt es Lehrer im Hochschuldienst, die spezielle Aufgaben in Verbindung mit den Schulen wahrnehmen.
Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule
Da der Begriff als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist (wie zum Beispiel Ingenieur), wird er häufig verwendet, wenn die organisierte Weitergabe von Kenntnissen und Fertigkeiten beschrieben wird, z. B. als Tanz- oder Meditationslehrer etc.
Fahrlehrer dagegen erlangen eine Lehrberechtigung nach Vorgabe eines Bundesgesetzes (FahrLG). Fahrlehrer sind staatlich anerkannte Lehrkräfte und unterliegen der behördlichen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Eine Fahrschule ist eine privatwirtschaftliche oder behördliche Schule, der physische "Körper", in deren Räumen die theoretischen Inhalte nach FahrschAusbO vermittelt werden.
Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule durch staatlich anerkannte Fahrlehrer nachzuweisen. Das schulische Heranbilden von Kenntnissen und Fertigkeiten, im Umgang − und im verkehrsgerechten Führen eines Fahrzeuges, ist die Basis eines vom Menschen beeinflussbaren Verhaltens im Bezug der Verkehrssicherheit.
Im Sport und der betrieblichen Personalentwicklung sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Ein breites Betätigungsfeld finden Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule im Bereich der Nachhilfe.
Sonstiges
In einigen Schulformen respektive Ländern ist auch für Lehrer eine Schuluniform vorgeschrieben. In Klosterschulen sind religiöse Kleidungen für den Lehrer, sofern er dem entsprechenden Orden angehört, üblich.
Siehe auch
- Bildungssystem in Finnland
- Französisches Schulsystem
- Bildungssystem in den Niederlanden
- Schulsystem im Vereinigten Königreich
- Schwedisches Bildungssystem
Nachweise
- ↑ Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Band 4, 1978, Seite 1655, ISBN 3-411-01358-3
Weblinks und Literatur
Commons: Lehrer – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Lehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenWikiquote: Lehrer – ZitateEuropa
Deutschland
- Lehrerberuf - Portalseite zum Lehrerberuf im ZUM-Wiki
Österreich
- Was den Lehrer in der Schule erwartet
- Gerich, J., Sebinger, S. (2006): Auswirkungen von Belastungen und Ressourcen auf die Gesundheit von LehrerInnen. Aspekte der betrieblichen Gesundheitsförderung in oberösterreichischen allgemein bildenden höheren Schulen. Linz: OÖ Gebietskrankenkasse. ISBN 3-900581-48-7
Schweiz
Kategorien:- Berufliche Funktion
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