- Esswaren
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Lebensmittel (früher auch: Viktualien) sind Stoffe und Produkte, die vom Menschen zum Zwecke der Ernährung und/oder des Genusses durch den Mund aufgenommen werden, ggf. nach vorheriger Zubereitung. Dazu gehören Nahrungsmittel, Genussmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel.
Eine lebensmittelrechtliche Definition liefert die EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO(EG)178/2002) wie folgt:
- Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).
- Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden.
Nach der EU-Basis-Verordnung gehören nicht zu den Lebensmitteln:
- Futtermittel,
- lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
- Pflanzen vor dem Ernten,
- Arzneimittel,
- kosmetische Mittel,
- Tabak und Tabakerzeugnisse,
- Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
- Rückstände und Kontaminanten.
Inhaltsverzeichnis
Nährwert
Der Nährwert ist der zentrale Nutzen von Nahrungsmitteln. Er ist ein Maß, um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie, zusammen.
Energieträger
Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.
- Kohlenhydrate und Proteine liefern je 17,2 kJ/g und
- Fette 36,9 kJ/g
Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
- Ballaststoffe, mit hohem unverdaulichen Anteil, wie z. B. Zellulose
- Mineralstoffe werden vor allem für die Erregungsleitung, Elektrolyte und die Knochenstruktur benötigt.
- Wasser (H2O) Wasser erfüllt wichtige Transport- und Elektrolytfunktionen in den Zellen und den Blutgefäßen.
Wirkstoffe
Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell.
Vitamine und Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.
Weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
Diese regen den Appetit und die Verdauung an.
Genusswert von Lebensmitteln
Neben dem Nährwert spielt der Genusswert der Lebensmittel eine wesentliche Rolle. Basis für den Genuss sind neben kulturellen Faktoren auch sensorische Wahrnehmungen mit den menschlichen Sinnen.
Verdauungszeiten von Lebensmitteln
- 1 Stunde: Gekochter Reis. Reis ist also diejenige Nahrung, die sich gekocht am leichtesten verdaut, ebenso wie Honig.
- 1 ½ Stunden: Geschlagene Eier, gebratenes Wildbret, weichgekochte Äpfel und Birnen, Obst als Mus gekocht, gekochte Forelle, Spinat, Sellerie, Spargel, durchgetriebener Erbsen- und Bohnenbrei, Hafergrütze.
- 2 Stunden: Gekochte Milch, rohes Ei, gebratene Ochsenleber, gekochte saure Äpfel, Brötchen.
- 2 ¼ Stunden: Frische ungekochte Milch.
- 2 ½ Stunden: Gebratene Gans, gebratenes Lammfleisch, geröstete Kartoffeln.
- 2 ¾ Stunden: Pudding von Eiern und Milch, geröstetes zartes Rindfleisch.
- 4 Stunden: Kalbsbraten.
- 5 Stunden: Entenbraten.
- 6 Stunden: Speck.
- 7 Stunden: Pilze.
- 8 Stunden: Ölsardinen.
Lebensmittelgruppen
Lebensmittel lassen sich je nach Standpunkt und Zweck der Einteilung gliedern nach Inhaltsstoffen, Verarbeitungsprozessen, Verzehranlass, Kühlungsbedarf u.a.m. Eine häufig anzutreffende Gliederungsart teilt die Lebensmittel nach dem Ursprung der Rohwaren in tierische und pflanzliche sowie sonstige Produkte.
Produkte pflanzlichen Ursprungs
- Gemüse, Kartoffeln, Hülsenfrüchte
- Obst
- Pilze
- Brot und Backwaren
- Getreidetrockenprodukte: Mehl, Nährmittel (Reis, Stärke, Grieß, Graupen), Nudeln
- Pflanzliche Speiseöle und -fette (z.B. Margarine)
- Süßwaren (Honig, Marmelade, Schokolade, Sirup, Zucker u. a.)
- Gewürze
- Salzgebäck und Snacks
- u.a.m.
Produkte tierischen Ursprungs
- Eier
- Fleisch und Wurstwaren
- Milchprodukte (Butter, Joghurt, Käse, Milch, Quark, Sahne, Speiseeis u. a.)
- Fisch
- u.a.m.
Getränke
- Alkoholfreie Getränke: Mineralwasser, Wasser, Erfrischungsgetränke, Säfte, Heißgetränke (Kaffee, Tee, Kakao)
- Alkoholische Getränke: Bier, Wein und Sekt, Spirituosen, Mischgetränke
Sonstiges
- Salz (mineralisch)
- Weiterverarbeitete Produkte in Form von Konserven, Fertiggerichten, Convenience-Produkten sowie: Suppen, Saucen, Bouillons
Als Basis für Ernährungsstudien pflegt die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel einen so genannten Bundeslebensmittelschlüssel als Lebensmittelnährwertdatenbank.
Lebensmittelrecht
Hauptartikel: Lebensmittelrecht
Das Lebensmittelrecht regelt durch zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und Europa. Es wird angestrebt, das Lebensmittelrecht EU-weit[1] zu harmonisieren. Die wichtigsten Regelwerke sind:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, (LMKV)
- Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes[2]; früher: Lebensmittelhygiene-Verordnung, (LMHV)
- Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, (ZZulV)
- Eichgesetz
- Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung".
- Health-Claims-Verordnung
- Anreicherungsverordnung
Sonderfall/Kritik: Der spezielle Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung
Während das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff „Lebensmittel“ kennt, wird im Kontext der so genannten Vollwerternährung auf spezielle Weise zwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dort werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviert und insbesondere nicht über 43 °C erhitzt wurden. Durch das Erhitzen können wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine etc.) zerstört werden; das Nahrungsmittel „lebt“ dann nach der Vorstellung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb geringerwertig als „Nahrungsmittel“ eingestuft.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ EU-Basis-Verordnung Lebensmittel-Recht (VO 178/2002)
- ↑ Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepaketes
Weblinks
Staatliche Stellen oder diesen nahestehend
- Infos des aid infodienst Verbraucherschutz Ernährung Landwirtschaft e.V.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung
Interessensverbände
Lebensmittellexikon
Weitere Links
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