- Eucharistisches Fasten
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Eucharistische Nüchternheit (lateinisch: ieiunium eucharisticum, wörtlich: eucharistisches Fasten) bedeutet in der katholischen Kirche traditionell die Enthaltung von allen Speisen und Getränken (außer Wasser und Arznei) eine gewisse Zeitspanne, heute wenigstens eine Stunde, vor Empfang der heiligen Kommunion (can. 919 CIC).
Abweichend davon spricht man beim Verzicht auf den Empfang der heiligen Kommunion auf Zeit oder an bestimmten Tagen aus Gründen persönlicher Frömmigkeitsideale auch von vom eucharistischem Fasten („Kommunionenthaltung“, „Kommunionverzicht“).
Von der Kirche empfohlen ist allerdings der häufige, ja nach Möglichkeit tägliche, Kommunionempfang. Der Gläubige soll jedoch wenigstens einmal im Jahr, möglichst in der österlichen Zeit, die Kommunion empfangen.
Ein allgemeiner Verzicht auf den Empfang der heiligen Kommunion ist nach kirchlicher Ordnung ausschließlich am Karsamstag vorgesehen. Am Karsamstag darf die Kommunion nur als Wegzehrung, also in Todesgefahr, gereicht werden.
Ebenfalls als eucharistisches Fasten bezeichnet wird im deutschen Sprachraum zuweilen der Verzicht auf den Kommunionfeier am Karfreitag. Das Unterlassen der Kommunionfeier am Karfreitag ist vom geltenden liturgischen Recht nicht gedeckt.
Weblink
Das liturgische Buch „Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe“ (vollständiger Text)
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