- Akademiemitglied
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Als Akademiemitglieder (früher auch „Akademiker“) werden besonders verdiente Wissenschaftler und Künstler bezeichnet, die in eine Akademie der Wissenschaften gewählt wurden. Dies gilt als eine der höchsten Ehrungen im akademischen Bereich.
Eine Akademie selbst kennt keine Lehre. Ihre Arbeit besteht in gemeinsamen Sitzungen ihrer Mitglieder, die ihre Forschungsergebnisse vortragen. Diese Referate werden periodisch in Sitzungsberichten oder Abhandlungen veröffentlicht.
In den Wissenschafts- und Kunstakademien der meisten Staaten kann nur Mitglied werden, wer durch zwei andere Mitglieder dafür nominiert wird und von der jeweiligen „Klasse“ (Kunst, Grund- oder Naturwissenschaften) gewählt wird. Die Zahl der Mitglieder ist begrenzt – z. B. in Deutschland und Österreich mit ... – um mögliche persönliche Einflussnahmen zu begrenzen. In diese Zahl werden allerdings ältere Akademiemitglieder ab 70 nicht mehr eingerechnet.
Während in den Akademie-Versammlungen heute nur mehr in besonderen Fällen intensive wissenschaftliche Dispute üblich sind, war diese Funktion der Gelehrtengesellschaft in früheren Jahrhunderten die wichtigste – insbesondere an der berühmtesten, der Pariser Akademie. Heute liegt der Schwerpunkt der meisten Akademien in der Publikation und Förderung wissenschaftlicher Arbeiten und im Betreiben eigener Forschungsinstitute.
Die meisten Akademiemitglieder sind Hochschulprofessoren. In Ausnahmefällen ist auch die Wahl anderer, besonders verdienter Persönlichkeiten möglich. Ein spezielles Beispiel dafür war der gelernte Optiker Josef Fraunhofer, der 1823 als 36-jähriger und ohne akademische Ausbildung in die Bayerische Akademie aufgenommen wurde.
Kategorien:- Wissenschaftliche Gesellschaft
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