- Evangelische Kirche der Pfalz
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Karte Basisdaten Fläche: 5.928 km² Leitender Geistlicher: Kirchenpräsident
Christian SchadMitgliedschaft: UEK Kirchenkreise: 20 Kirchengemeinden: 431 Gemeindeglieder: 596.846 (31. Dez. 2007) Anteil an der
Gesamtbevölkerung:38,2 % Offizielle Website: www.evpfalz.de Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) ist eine von 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Speyer. Die Kirche hat 596.846 Gemeindemitglieder in 429 Kirchengemeinden (Stand: Dez. 2007) [1] und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.
Hauptkirche der Evangelischen Kirche der Pfalz ist die Gedächtniskirche in Speyer. Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Speyer.
Inhaltsverzeichnis
Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)" umfasst das historische Gebiet der Pfalz, welche bis 1945 zu Bayern gehörte und seit 1946 Bestandteil der Länder Rheinland-Pfalz und des Saarlandes (Saarpfalz-Kreis) ist. Davon ausgespart ist der St. Ingberter Stadtteil Rentrisch, der seinerzeit preußisch war, sowie zusätzlich die Gemeinde Ensheim (Stadtteil von Saarbrücken) und Schnappach (Stadtteil von Sulzbach), die beide ursprünglich bis 1974 zu St. Ingbert gehörten. Die rheinland-pfälzischen Teile bildeten bis 1968 einen eigenständigen Regierungsbezirk Pfalz, der die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Bergzabern, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt, Pirmasens, Rockenhausen, Speyer und Zweibrücken umfasste.
Geschichte
Die Pfalz gehörte vor 1800 zu mehreren Herrschaften. Den größten Anteil hatte das Kurfürstentum Pfalz, dessen Residenzstadt zunächst Heidelberg, später Mannheim war. Hier setzte sich nach der Reformation überwiegend der reformierte Glaube durch. Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde die Pfalz mit einigen benachbarten, zum Teil auch lutherischen kleineren Herrschaftsgebieten Bayern zugesprochen. Innerhalb des geschlossenen linksrheinischen Gebiets, das unter der Bezeichnung "Pfalz" (auch "Rheinpfalz") geführt wurde, gab es fortan reformierte und lutherische Gemeinden. Vor diesem Hintergrund veranlasste Bayern Anfang 1818 eine Befragung bei den Gemeinden, deren Ziel es war, herauszufinden, ob es evtl. zu einer Union der lutherischen und reformierten Gemeinden kommen könnte. Das Ergebnis war für die Pfalz positiv, so dass vom 2. bis 16. August 1818 in Kaiserslautern eine Generalsynode die Union der lutherischen und reformierten Gemeinden beschloss. Die neue Kirche nannte sich "Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche Kirche der Pfalz", die jedoch zunächst noch dem Konsistorium in München unterstand. Im Kernland Bayern konnte man sich hingegen nicht zu einer Union beider Bekenntnisse durchringen. Nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Auffassung in der Bekenntnisfrage wurde die "Vereinigte Protestantisch-Evangelisch-Christliche Kirche der Pfalz" 1848 vom Konsistorium in München rechtlich unabhängig und erhielt in Speyer ein eigenes Konsistorium.
Oberhaupt der pfälzischen Kirche war der jeweilige König von Bayern als "summus episcopus". Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, später das Konsistorium in Speyer, wurde von einem "Präsidenten" bzw. "Direktor" geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregimentes). Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Konsistorialdirektor. Dann erhielt die pfälzische Landeskirche 1920 eine neue Verfassung und 1976 nach einer neuerlichen Überarbeitung der Verfassung ihren heutigen Namen Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Mit der Verfassungsänderung von 1920 war das Oberhaupt forthin der Kirchenpräsident. Die Verwaltungsbehörde wurde in "Landeskirchenamt" umbenannt.
Leitung der Landeskirche
Kirchenpräsident
An der Spitze der Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) steht der Kirchenpräsident, der von der Landessynode auf sieben Jahre gewählt wird. Seine Amtszeit endet in der Regel mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. In der pfälzischen Kirche ist die Wahl des leitenden Geistlichen nicht auf den Kreis der Pfarrer und Pfarrerinnen (d.h. der Ordinierten) beschränkt.
Konsistorialdirektoren und Kirchenpräsidenten
- 1886 - 1896: Theodor Michael von Wand, Konsistorialdirektor
- 1896 - 1915: Ludwig von Wagner, Konsistorialdirektor
- 1915 - 1930: D.Dr. Karl Fleischmann, Konsistorialdirektor, ab 1921 Kirchenpräsident
- 1930 - 1934: Jakob Kessler, Kirchenpräsident
- 1934 - 1945: Ludwig Diehl, Landesbischof
- 1946 - 1964: Dr. Hans Stempel, Kirchenpräsident
- 1964 - 1969: Dr. Theodor Schaller, Kirchenpräsident
- 1969 - 1975: Walter Ebrecht, Kirchenpräsident
- 1975 - 1988: Heinrich Kron, Kirchenpräsident
- 1988 - 1998: Werner Schramm, Kirchenpräsident
- 1998 - 2008: Eberhard Cherdron, Kirchenpräsident
- 2008 - heute: Christian Schad, Kirchenpräsident
Landessynode
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodalen, werden von den Kirchenbezirken auf sechs Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar. Außerhalb ihrer Tagungen liegt die Leitung beim Kirchenpräsidenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode bzw. die Präsidentin der Synode.
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Speyer. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrats, des höchsten Gremiums der Landeskirche. Ihm gehören neben dem Kirchenpräsidenten noch sein Stellvertreter sowie weitere geistliche und weltliche Oberkirchenräte an. Daneben gibt es noch die Kirchenregierung, der der Kirchenpräsident als Vorsitzender, dessen Stellvertreter, das dienstälteste geistliche und weltliche Mitglied des Landeskirchenrats sowie 9 Mitglieder der Landessynode angehören. Die Kirchenregierung verwaltet die Landeskirche im Auftrag der Landessynode im Landeskirchenamt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Presbyterien". Die Mitglieder des Presbyteriums heißen "Presbyter". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Dekanat" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt bzw. berufen werden, sowie einen Bezirkskirchenrat.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), gibt es bei der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) nicht.
20 Kirchenbezirke
- Bad Bergzabern
- Bad Dürkheim
- Frankenthal
- Germersheim
- Grünstadt
- Homburg
- Kaiserslautern
- Kirchheimbolanden
- Kusel
- Landau
- Lauterecken
- Ludwigshafen
- Neustadt
- Obermoschel
- Otterbach
- Pirmasens
- Rockenhausen
- Speyer
- Winnweiler
- Zweibrücken
Kirchengemeinden
Die 20 Kirchenbezirke (Dekanate) sind in 429 Kirchengemeinden, davon 32 im Saarland, unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Gesangbuch zum gottesdienstlichen Gebrauche für protestantisch-evangelische Christen, Speyer, 1823; eingeführt nach Genehmigung von König Max Joseph vom 15. September 1822, im Januar 1823
- Evangelisch-protestantisches Gesangbuch für Kirche und Haus, Speier, eingeführt zu Ostern 1859, jedoch am 19. April 1861 bereits wieder aus dem Verkehr gezogen
- Gesangbuch für die vereinigte protestantisch-evangelische christliche Kirche der Pfalz, Speyer, 1861?
- Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Vereinigte, protestantisch-evangelische, christliche Kirche der Pfalz, Speyer, eingeführt auf Beschluss der Pfälzischen Landessynode vom Mai 1951 im Jahre 1952
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), Speyer, 1994, eingeführt im Advent 1994
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz
- Klaus Bümlein, Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), 19./20. Jahrhundert, in: Historisches Lexikon Bayerns
- Bernhard Bonkhoff, Verfassung der vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz, 1921, in: Historisches Lexikon Bayerns
Quellen
- ↑ Quelle: http://www.evpfalz.de/4568.php
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