Everwinus von Stalburck, Reginardus von Stahlburk und Wilehelmus von Stalburch

Everwinus von Stalburck, Reginardus von Stahlburk und Wilehelmus von Stalburch

Das Adelsgeschlecht Stahlburg lebte im 12. und zu Beginn des 13. Jahrhunderts. Obwohl nur bruchstückweise Informationen über die Mitglieder dieser Familie vorliegen, zeigen diese den Einfluss, den sie auf die Situation und Entwicklung der Stadt Stolberg (Rheinland) ausübten.

Reinardus von Stalburg ist ein Freier, die damalige Bezeichnung eines Grundbesitzers, der zu Beginn des 12. Jahrhunderts lebte. Er gilt als der Namensgeber der Burg und daher der Stadt Stolberg. Everwinus von Stalburck, Reginardus von Stahlburk sowie Wilehelmus von Stalburch waren seine Söhne, ebenfalls Freie. Sie haben wahrscheinlich das erste feste Gebäude in Stolberg errichtet, das später zur Burg Stolberg ausgebaut wurde. Mit einer zeitlichen Lücke liegen erneut Daten über Wilhelm Herr zu Stahlburg und seiner Frau Lutgarde vor. Namentlich sind Nachfolger nicht benannt. Zweifelhaft ist die genealogische Verbindung zu Johann von Stolberg, da ein familiärer Zusammenhang zu diesen Adelsgeschlecht nicht belegt ist.

Inhaltsverzeichnis

Reinardus von Stalburg

Reinardus von Stalburgs Name taucht als Unterzeichner einer Urkunde vom 30. September 1118 auf. Hierbei siegelt er als Freier des Landes. Historiker sehen dies als Hinweis darauf, dass er eventuell bereits Eigentümer von Land an der Vicht, einen das Stolberger Tal durchfließenden Bach, ist. Eventuell besaß er sogar auf dem Burgfelsen, dem Sitz der späteren Stolberger Burg, einen Wohnsitz.

Reinardus von Stalburgs Siegel findet sich auf der Gründungsurkunde des St. Georgs-Stiftes. Graf Gerhard IV. von Wassenberg gab in dieser Urkunde bekannt, dass er die begonnene Stiftskirche weiterbauen wird und diese mit einer Reihe von Friedhöfen, Erbhöfen und Zehnthöfen ausstatten will. Neben Reinardus von Stalburg siegelten Bischof Otbert von Lüttich, der Propst Lambertus von Lüttich, sowie die Freien Engelbert von Bugenheim, Gerhard von Berg, Goswin von Süstern und Herbert von Melin die Urkunde. Die Auswahl der Zeugen dieser Schenkung deutet auf die bedeutende Position von Reinardus von Stalburg hin.

Von Reinardus von Stalburg stammen seine drei Söhne Reginardus, Everwinus und Wilehelmus von, je nach wechselnder Schreibweise, Stahlburch/ Stalburk/ Stalburck ab. Sie werden in Urkunden aus den Jahren 1146 und 1166 als Brüder genannt.

Everwinus von Stalburck

Everwinus von Stalburck war einer der Edelherren von Stalburk und gehörte wie sein Vater zu den ersten dokumentierten Eigentümern des Gutes Stalburg, dem späteren Stolberg. Zusätzliche biografische Daten über Everwinus von Stalburck wurden nicht überliefert.

Everwinus von Stalburck wird in zwei Urkunden genannt. Ein Dokument stammt aus dem Jahre 1146. Hier wird der Freie, der Grundbesitzer, der ihn damit vom Bauern- oder Bürgertum abhob, als Zeuge benannt. In der Urkunde bestätigt er Privilegien, Güter und Freiheiten des Klosters Maria Laach durch Arnold I. von Köln. Die Urkunde enthält neben seinem Siegel das des Grafen Wilhelm I. von Jülich sowie die von Walter von Kessel, Burkard von Wiede und Otto von Are. Die Auswahl der Zeugen dokumentiert die bedeutende Position, die Everwinus von Stahlburck zur damaligen Zeit besaß. Dieser gehörte damit zu angesehenen Edelleuten.

In einem zweiten Dokument vom 4. Februar 1154 wird Everwinus als freier Ritter im Dienste des Grafen Dietrich von Are und Meer erwähnt.

Bei dem in vier Urkunden aus den Jahren 1182 bis 1189 des Stiftes St. Gereon in Köln als Kanoniker erwähnten Everwinus von Stalburch handelt es sich vermutlich um den Sohn von Everwinus von Stalburck.

Reginardus von Stalburk

Reginardus von Stahlburk war ebenfalls einer der Edelherren von Stahlburk, ein Sohn von Reinardus von Stalburg.

Über Reginardus von Stalburk existieren wenige Dokumente. Urkunden aus den Jahren 1146 und 1166 belegen lediglich die Verwandtschaft zu seinen Brüdern Everwinus von Stalburck und Wilehelmus von Stalburch. Die bereits Everwinus von Stahlburck aufführende Urkunde vom 4. Februar 1154 listet ebenfalls Reginardus von Stalburk als freien Ritter im Dienste des Grafen von Are und Meeren auf.

Wilehelmus von Stalburch

Wilehelmus ist ein Sohn von Reinardus von Stalburg und gehörte damit auch zu den Edelleuten, wodurch er ein potentieller Herr des Guts Stalburk war.

Wilehelmus wird in einer Urkunde vom 17. September 1156 genannt. Diese wurde von Kaiser Barbarossa auf dem Reichstag in Regensburg ausgestellt. Hierin würdigte der Kaiser den verstorbenen Erzbischof Arnold II., der ihn in Aachen 1152 gekrönt hatte. Barbarossa nahm die Schwester und den Bruder des verstorbenen Bischofs unter seinen besonderen Schutz. Gleichzeitig übernahm er auch einige Güter des Verstorbenen, darunter zwei Besitzungen, die zuvor Willehelmo de Stalburch und Willehelmo de Vregence (Wilhelm von Frenz) gehört hatten. Mit der Nennung von Wilehelmus von Stalburch ist damit wohl einmalig Stolberg in einer Kaiserurkunde genannt.

Historiker gehen davon aus, dass Wilehelmus von Stalburch eventuell der einzige Edelherr gewesen ist, der sein Erbe Stolberg antreten konnte, da seine Brüder als Ritter im Dienste des Grafen von Are und Meer ihr Auskommen fanden. Ob zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits ein Haus oder ein Herrensitz in Stolberg existierte, ist nicht geklärt.

Wilhelm von Sthalburg

Wilhelm von Shtalburg war mit Lutgarde verheiratet. Ihre Namen tauchen in einer Urkunde aus dem Jahre 1237 auf. Vermutlich waren sie mit dem Kölner Domherren Wilhelm von Stolberg verwandt. Diese können jedoch aufgrund des zeitlichen Abstandes lediglich Enkel von Wilehelmus von Stalburch gewesen sein. Wilhelm bezeugt in dieser Urkunde, vom Herzog von Limburg 200 Kölner Mark erhalten zu haben. Dafür leistet er den Lehenseid und verpfändete einige Güter nahe Vaals. Historiker gehen davon aus, dass der Kölner Domherr aufgrund seines Standes das Erbe nicht antreten durfte und deshalb Wilhelm von Sthalburg und Ludgarde das Anwesen übernommen haben. Es gibt Hinweise aus einer Urkunde aus dem Jahr 1304, dass Wilhelm nicht ohne männlichen Erben stirbt, der Name also erhalten geblieben ist. Die Urkunde nennt jedoch keinen detaillierten Namen, sondern spricht lediglich von einem Winrich.

Johann von Stolberg

Es gibt keine weiteren gesicherten Hinweise über die Genealogie des Adelsgeschlechtes. Jahrbücher aus dem Kölner St. Gereons Stift sprechen von einem Johann von Stolberg, der zwischen 1319 und 1329 dort als Treuhänder auftrat. Über seine Abstammung liegen aber keine Hinweise vor. Nach einer Urkunde muss er spätestens am 30. Juni 1329 gestorben sein.

Aufgrund fehlender weiterer Dokumente über dieses Adelsgeschlecht muss davon ausgegangen werden, dass dieses spätestens zu diesem Zeitpunkt erloschen ist.

Literatur

  • Franz Willems (Hrsg.): Stolberger Burgherren und ihre Nachkommen in alten Urkunden rheinischer Geschichte 1118 - 1364. Stadtbücherei Stolberg 1955
  • Ralf G. Jahn (Hrsg.): Genealogie der Vögte, Grafen und Herzöge von Geldern. in: Gelre – Geldern – Gelderland . Historischer Verein für Geldern und Umgebung, Geldern 2001, S. 32
  • Helmut Schreiber (Hrsg.): Stolberger Burgherren und Burgfrauen 1118 – 1909. Beiträge zur Stolberger Geschichte, Band 25. Burg Verlag Gastinger 2001, ISBN 3-926830-16-6

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