- Everwin von Droste zu Hülshoff
-
Everwin Droste (* um 1540; † 13. Juni 1604) war ein katholischer Reformer, bischöflicher Offizial und Dechant (Dekan) an der Kollegiatkirche St. Martini in Münster.
Inhaltsverzeichnis
Lebensweg
Everwin Droste stammte vermutlich aus einer Nebenlinie der Familie Deckenbrock/Droste zu Hülshoff, da er deren Wappen führte und an der Stiftskirche St. Martini in Münster in dieser Zeit viele Abkömmlinge aus Erbmänner-Familien wirkten. Er war somit ein zeitgenössischer Verwandter des nachmaligen Bürgermeisters von Münster Bernhard II. von Droste zu Hülshoff. Er wurde vermutlich 1540 in oder bei Münster geboren. Über seine Eltern und seine Kindheit ist nichts bekannt. Er besuchte wohl die Bildungsanstalt des Kollegiatstifts St. Martini in Münster. An welcher Hochschule er das Studium der Artes liberales begann, ist ungewiss. Er setzte es ab 1558 als Zögling des Montaner-Gymnasiums in Niederich (Köln) fort und wurde Baccalaureus und 1560 Lizenziat. Ob er verheiratet war oder in dem damals auch bei Kanonikern üblichen Konkubinat lebte, ist nicht bekannt. In seinem Testament von 1598 setzte er jedenfalls zwei Söhne, Franz und Johann, zum Erben ein. Erst 1587 empfing er die Priesterweihe. Nach jahrzehntelangem Wirken in der Leitung des Kollegiatstifts St. Martini und als bischöflicher Offizial zu Münster verstarb er am 13. Juni 1604.
Wirken
Im Jahre 1564 verlieh Bischof Bernhard von Raesfeld Everwin Droste das Amt eines Dechanten des Kollegiatstifts St. Martini und die damit verbundene Pfründe. Sein Wirken fiel in die Zeit der sogenannten Gegenreformation, nachdem die Herrschaft der Wiedertäufer in Münster zur Zerstörung der Stiftsschule und der Küsterei geführt hatten. Er war ein Vertrauensmann von Gottfried von Raesfeld, Domdechant von Münster, sowie von Bischof Johann von Hoya, der durch Petrus Canisius für die katholischen Reformen des Konzils von Trient gewonnen worden war. Everwin Droste wurde in die Kommission berufen, die 1571 das o. g. Stift einer Visitation gemäß den Beschlüssen des o. g. Konzils und des kanonischen Rechts unterziehen sollte. Für die dortige Stiftsschule verfasste er 1581 eine Schulordnung, welche vom Domkapitel von Münster für verbindlich erklärt wurde. Er war auch Jurist, wurde an das geistliche Hofgericht berufen und wirkte an der Verbesserung der Gerichtsordnung mit. In dieser Funktion oblag ihm u. a. die Durchsetzung der vernachlässigten Residenzpflicht der Domherren. Trotz seiner hohen humanistischen Bildung – er hinterließ eine bedeutende Bibliothek – und Autorität stieß er zunächst auf Widerstand, z. B. beim Neubau der Schule und einer Wohnung für den Küster.
Würdigung
Viktor Huyskens bezeichnet Everwin Droste als "eine ideal angelegte Natur, von wissenschaftlichem Sinne belebt, durchdrungen von der Wichtigkeit guter Schulen." Er habe die einschlägige Literatur verwertet und "mit der Feder in der Hand" gearbeitet.
Literatur
- Viktor Huyskens: Everwin von Droste und die Stiftsschule seiner Zeit, Beilage zum Jahresberichte des Städtischen Gymnasiums und Realgymnasiums zu Münster in Westfalen, 1907
Kategorien:- Römisch-katholischer Geistlicher (16. Jahrhundert)
- Geboren im 16. Jahrhundert
- Gestorben 1604
- Mann
Wikimedia Foundation.