Exekutionsverfahren

Exekutionsverfahren

Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich eine gerichtliche Pfändung. Hierzu kommt es beispielsweise im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage. Bei einer Exekution führt ein gerichtlich bestellter Exekutor eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.

Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder der Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.

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