- Exkludierbarkeit
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Unter Ausschließbarkeit versteht man in den Wirtschaftswissenschaften die Eigenschaft eines Gutes, dass potenzielle Nutzer nötigenfalls vom Konsum ausgeschlossen, Eigentumsrechte also durchgesetzt werden können. Ausschließbarkeit ist zwingend notwendig, wenn für ein Gut ein Preis oder - bei einem staatlichen Angebot - eine Gebühr erhoben werden soll.
Fehlende Ausschließbarkeit könnte aufgrund des Trittbrettfahrer-Problems zu Marktversagen führen. Gelegentlich kommt es vor, dass ein (privates) Angebot auch ohne Ausschließbarkeit zustande kommt, beispielsweise wenn Einnahmen auf Sekundärmärkten generiert werden können (Werbung im Rundfunk, Spendengelder). In diesem Fall ist Nichtausschließbarkeit nicht als "Manko" zu verstehen, sondern als gewollte Eigenschaft eines Gutes. Auch aus politischen Gründen wird oft auf die Ausschließbarkeit verzichtet, zum Beispiel bei meritorischen Gütern. Man unterscheidet ökonomische, technologische, institutionelle, normative Gründe, aufgrund derer andere vom Konsum ausgeschlossen werden.
Auch aus wohlfahrtstheoretischen Gründen könnte durch den Verzicht auf einen Ausschluss ein höherer Grad an Pareto-Effizienz erreicht werden. Da öffentliche Güter dadurch gekennzeichnet sind, dass ein gemeinsamer, nichtrivalisierender Konsum möglich ist, und die Einbeziehung weiterer Nutzer Grenzkosten von Null verursacht, könnte ein höheres Nutzenniveau erreicht werden. Der Verzicht darauf durch Konsumausschluss hieße also, einen Zustand geringerer Pareto-Effizienz zu wählen.
Güter, die ausschließbar sind, heißen Individualgüter. Wenn sie zusätzlich einer Rivalität der Nutzer im Konsum ausgesetzt sind, sind es private Güter. Gilt dieses Rivalitätsprinzip nicht, so spricht man von einem öffentlichen Gut, gelegentlich auch Klubgut genannt. Zur Unterscheidung der Güter wird der Exklusionsgrad verwendet.
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