- Exklusionsgrad
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Güterarten nach Ausschließbarkeit und Rivalität Rivalitätsgrad
= 0Rivalitätsgrad
= 1Exklusionsgrad
= 0öffentliches Gut
(z. B. Deich)Allmendegut
(z. B. überfüllte Innenstadtstraße)Exklusionsgrad
= 1Klubgut
(z. B. Pay-TV)Privates Gut
(z. B. Speiseeis)Der Exklusionsgrad bzw. Grad der privatrechtlichen Exkludierbarkeit gibt an, inwiefern man einen (anderen) Nachfrager unter vertretbaren Kosten von der Konsumtion des jeweiligen Gutes ausschließen kann. Synonym wird auch vom (Grad der) Ausschließbarkeit gesprochen.
Neben dem Rivalitätsgrad ist der Exklusionsgrad eine bedeutende Variable für die Einteilung des Güterraums in Teilräume.
- Beispiel
Ist ein Deich erst einmal errichtet worden, kann niemand der dahinter Wohnenden von der Nutzung des vom Deich ausgehenden Schutzes gegen Überschwemmungen ausgeschlossen werden. Es liegt ein Fall der Nicht-Ausschließbarkeit bzw. ein Exklusionsgrad von Null vor.
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