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Der Euro-Bund-Future ist ein Finanzinstrument, das eine Verpflichtung darstellt, eine fiktive Bundesanleihe zu einem bestimmten künftigen Zeitpunkt (Liefertag) zu einem beim Abschluss vereinbarten Preis (Nominalwert) zu kaufen. Der Verkäufer hat die Verpflichtung, diese Anleihe zu verkaufen. Zur Art der möglichen Bundesanleihen und zu Verkaufs-Zeitpunkten siehe Details unten.

Weil der Bund-Future auf Erwartungen der Marktteilnehmer basiert, ist er ein Indikator für die zukünftige Entwicklung der (langfristigen) Zinsen. Sinkt der Kurs des Bund-Future, so steigt wie bei Rentenpapieren die Rendite, bei steigenden Kursen ist die Rendite niedriger. Entsprechend ist also die Erwartung der Marktteilnehmer, was die Zinsentwicklung anbelangt: steigende Kurse drücken die Erwartung sinkender Marktzinsen aus und fallende Kurse deuten auf steigende Zinsen hin.

Inhaltsverzeichnis

Kontraktgegenstand

  • Am Liefertag ist der Verkäufer eines Euro-BUND-Future verpflichtet, Schuldverschreibungen im Nominalwert des Kontraktes zu liefern. Zur Lieferung können Bundesanleihen gewählt werden, die eine Restlaufzeit von höchstens 10,5 Jahren und mindestens 8,5 Jahren haben. Die Schuldverschreibungen müssen ein Mindestemissionsvolumen von EUR 5 Mrd. aufweisen. Der Käufer ist verpflichtet, den Andienungspreis zu zahlen. Der Andienungspreis berechnet sich aus dem Nominalwert des Kontraktes, multipliziert mit dem Preis des Kontraktes bei Handelsschluss, multipliziert mit dem Konvertierungsfaktor (s.u.) der angedienten Schuldverschreibungen, zuzüglich der seit dem letzten Zinstermin aufgelaufenen beziehungsweise abzüglich der bis zum nächsten Zinstermin anfallenden negativen Stückzinsen.
  • Der Konvertierungsfaktor ist eine Größe, die für jede tatsächlich existierende Anleihe, durch die eine Lieferverpflichtung aus dem Verkauf eines Futureskontraktes erfüllt werden kann, festgelegt wird und die angibt, bei welchem Kurs die Anleihe am Liefertermin notieren müsste, um die gleiche Rendite zu erzielen, wie die dem Euro-Bund-Future zugrundeliegende fiktive Anleihe (nämlich 6%). Daher haben Anleihen mit einem Kupon von weniger als 6% einen Konvertierungsfaktor < 1 und Anleihen mit einem Kupon von mehr als 6% einen Konvertierungsfaktor >1. Daneben geht eine rechnerische Angleichung der tatsächlichen Laufzeit an die Laufzeit der fiktiven Anleihe (exakt 10 Jahre zum Fälligkeitstermin des Futureskontraktes) in die Berechnung ein.

Laufzeit, Handelsschluss

  • An den Eurex-Börsen stehen Laufzeiten bis zum Liefertag des nächsten, übernächsten und drittnächsten Liefermonats zur Verfügung; Liefermonate sind die Quartalsmonate März, Juni, September und Dezember. Die längste Laufzeit beträgt somit neun Monate.
  • Der letzte Handelstag des Kontraktes ist zwei Börsentage vor dem Liefertag des jeweiligen Quartalsmonats. Handelsschluss ist 12:30 Uhr MEZ des letzten Handelstages.

Preisabstufungen

Die Preise der Kontrakte werden in Prozenten vom Nominalwert mit zwei Nachkommastellen ermittelt. Insofern beträgt die kleinste Preisveränderung (Tick) 0,01 Prozentpunkte. Dies entspricht EUR 10. Beispiel: Kauf eines Kontraktes zu 115,22; Verkauf zu 117,52. Die Differenz beträgt 2,3 Prozentpunkte und entspricht EUR 2.300.

Erfüllung, Lieferung

  • Liefertag ist der zehnte Kalendertag des jeweiligen Quartalsmonats, sofern dieser Tag ein Börsentag ist, andernfalls der nächste danach liegende Börsentag.
  • Die Schuldverschreibungen, durch welche ein Euro-BUND-Future erfüllt werden kann, sowie deren Konvertierungsfaktoren werden von der Eurex Clearing AG bestimmt und stehen den Börsenteilnehmern auf einem Bildschirm zur Verfügung. Der Konvertierungsfaktor passt den Preis der zur Lieferung möglichen Schuldverschreibungen an den Preis des Kontraktes bei Handelsschluss an. Die zur Erfüllung geeigneten Schuldverschreibungen müssen zum Lieferzeitpunkt eine unkündbare Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren haben.
  • Lieferungen erfolgen zwischen den Clearing-Mitgliedern und der Eurex Clearing AG. Die Ausführung von Lieferungen an Nicht-Clearing-Mitglieder und eigene Kunden ist Aufgabe des zuständigen Clearing-Mitgliedes; die Ausführung von Lieferungen der Nicht-Clearing-Mitglieder an deren Kunden ist sodann Aufgabe der Nicht-Clearing-Mitglieder. Börsenteilnehmer dürfen nur ihrem Kundenpositionskonto zugeordnete beziehungsweise von ihrem Kunden zur Lieferung angezeigte Schuldverschreibungen weiterliefern.

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