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Die Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme, FIDH ist ein Dachverband der Menschenrechtsbewegung. Der französische Name des Vereins bedeutet auf deutsch: Internationale Vereinigung der Ligen für Menschenrechte.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die FIDH wurde 1922 von der Französischen Liga für Menschenrechte unter Beteiligung der Deutschen Liga für Menschenrechte und weiterer gleichgesinnter Organisationen gegründet. Sie ist der älteste internationale Dachverband der Menschenrechtsbewegung.
1948 haben zwei hervorragende Vertreter an der Formulierung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen mitgewirkt.
Zur Zeit (Dez. 2005) ist die FIDH ein Verband von 141 Organisationen und ist in fast hundert Staaten in allen Erdteilen der Welt vertreten.
Geschichte der FIDH
Im Jahre 1922 in Paris auf Anregung der Französischen Liga für Menschenrechte an deren Sitz gegründet und im Jahre 1948 nach der Unterbrechung durch den zweiten Weltkrieg an der gleichen Stelle wieder erneuert, setzt sich die Internationale Föderation für Menschenrechte aus den Ligen für Menschen- und Bürgerrechte der verschiedenen Nationalitäten zusammen, die jede einzelne den Namen ihres Landes trägt (Deutsche, Österreichische, Spanische Exil-Liga in Paris, Französische, Italienische und Schweizer Liga usw.) mit dem Untertitel: Sektion der Internationalen Föderation für Menschenrechte.
Grundsätze
Jede nationale Liga, die der Internationalen Föderation angeschlossen ist, bekennt sich deshalb zu den Grundsätzen, die in den französischen Deklarationen für Menschenrechte von 1789 und 1793 sowie in der Allgemeinen Deklaration von 1948 aufgezeichnet sind. Jede nationale Liga macht es sich zur Aufgabe, für die Befolgung dieser Grundsätze in ihrem eigenen Lande und für deren strikte Durchführung im öffentlichen Leben und im Staats- und Haushaltungsapparat zu sorgen. Die Ligen setzen sich tatkräftig für die Aufhebung ungerechter Gesetze und die Verhinderung von Diktaturen ein. Unter allen Umständen lehnen sie sich auf gegen Willkür, gegen sogenannte "Staatsraison", gegen jeden Fanatismus, woher er auch kommen möge, sowie gegen Unduldsamkeit und gegen jede religiöse und rassische Verfolgung.
Sie machen sich zum wohlwollenden Verteidiger der Opfer der Ungerechtigkeit, handele es sich nun um Einzelpersonen oder um Personengruppen. Die Ligen für Menschenrechte verteidigen das Recht, dienen aber niemals privaten Interessen.
Unabhängigkeit
Die besondere und sie verpflichtende Eigenart der Ligen für Menschenrechte als Mitglieder der Internationalen Föderation ist ihre absolute Unabhängigkeit von allen Regierungen und politischen Parteien.
Wenn auch die Ligen den Parteien gegenüber, die wie sie die demokratische Freiheit und soziale Gerechtigkeit verteidigen und einen dauernden und gerechten Frieden zwischen den Völkern zu erreichen, ihre Sympathie nicht verhehlen, so beteiligen sie sich weder an Partei- noch an Wahlkämpfen; sie hüten sich vor Kompromissen, die solche Kämpfe hervorrufen könnten. Das bedeutet keineswegs, dass die Ligen an politischen Problemen uninteressiert sind, wenigstens dann nicht, wenn es um Grundsätze geht, die sie zu verteidigen haben.
Weltgewissen und Ausbreitung
Wie es im Jahre 1898 von den Gründern der Französischen Liga festgestellt wurde, stellt jede Liga für Menschenrechte "den Anfang einer Bildung zum Weltgewissen" dar. Sie muss also in erster Linie auf die öffentliche Meinung einwirken, eine möglichst hohe Zahl von Gleichgesinnten werben und in dem Lande, zu dem sie gehört, eine so große Anzahl von Ortsgruppen gründen wie nur möglich.
Aktionsmittel
Die Ligen verbreiten ihr Gedankengut mit allen zweckmäßig erscheinenden Mitteln.
Sie rufen die öffentliche Meinung auf und setzen sie von allen Willkürakten in Kenntnis, deren sich Regierungen und Behörden schuldig machten, sowie von allen Justizirrtümern der Gerichtshöfe. Gegebenenfalls schlagen sie Lösungen in Streitfragen vor, die den Frieden der Welt gefährden.
Die Ligen werden bei den öffentlichen Instanzen vorstellig werden, um die Beachtung der demokratischen Grundsätze, die Wiedergutmachung von Unrecht und Beseitigung von Willkürakten durchzusetzen. Tagungen, öffentliche Versammlungen, die Herausgabe eines periodischen Mitteilungsblattes, die Verbreitung von Abhandlungen und Broschüren, Gespräche am Rundfunk usw. bilden den ständigen Tribut ihrer Tätigkeit an die Allgemeinheit.
Weblinks
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