Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt

Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt

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Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
Gründung 1997
Trägerschaft staatlich
Ort Aschersleben
Bundesland Sachsen-Anhalt
Staat Deutschland
Leitung Prof. Dr. phil. Hans-Joachim Asmus, komm. m.d.W.d.G.des Rektors beauftragt
Website Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist eine Fachhochschule des Landes Sachsen-Anhalt für den Polizeivollzugsdienst mit Sitz in Aschersleben. Sie wurde mit dem Gesetz über die Errichtung einer Fachhochschule Polizei und zur Änderung hochschul- und beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12. September 1997 (zuletzt geändert am 14. Februar 2006) errichtet und trägt gemäß § 1 Abs. 2 des oben genannten Gesetzes den Namen "Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt".

Die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt ist zuständig für die Aus- u. Fortbildung aller Polizeibeamter des Landes Sachsen-Anhalt und realisiert in diesem Rahmen die Ausbildung des mittleren und das Studium des gehobenen Dienstes des Polizeivollzugsdienstes in Sachsen-Anhalt. Weiterhin ist die Fachhochschule für Einstellungsauswahlverfahren zuständig und führt diese durch. Sie gliedert sich in folgende Fachgruppen.

Fachbereiche

Der Bereich Lehre gliedert sich in vier Fachgruppen:

  • Fachgruppe I: Führungs- und Einsatzwissenschaften
  • Fachgruppe II: Kriminalwissenschaften
  • Fachgruppe III: Rechtswissenschaften
  • Fachgruppe IV: Gesellschaftswissenschaften

Auswahlverfahren zur Einstellung

Um eine Ausbildung im mittleren Dienst oder ein Studium im gehobenen Dienst der Polizei Sachsen-Anhalt beginnen zu können, muss ein Auswahlverfahren durch die Bewerber bestanden werden. Mit Hilfe dieses Auswahlverfahrens sollen geeignete Bewerber gefunden werden, die den allgemeinen Anforderungen des Polizevollzugdienstes entsprechen. Dabei werden verschiedene Teilbereiche geprüft und durch bestimmte Verfahren vergleichbare Werte ermittelt. Nachfolgend werden die Einstellungsvoraussetzungen aufgelistet:

"In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden,

wer

Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt. die Gewähr dafür bietet, dass er oder sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, gerichtlich nicht bestraft ist, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, polizeidiensttauglich ist (bestimmt sich durch die PDV 300), nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint, mindestens 163 cm groß ist.

In der Regel werden die Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst ihrer Laufbahn eingestellt.

Benötigter Schulabschluss:

für den mittleren Polizeivollzugsdienst: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand ebenso eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung

für den gehobenen Polizeivollzugsdienst: eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Abitur)

Altersgrenzen:

mittlerer Polizeivollzugsdienst: 16. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet

gehobener Polizeivollzugsdienst: 28. Lebensjahr noch nicht vollendet

Einstellungskorridor:

Laut Pressemitteilungen des Ministerium des Inneren sollen ab dem Jahr 2009 jährlich 150 Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ernannt werden und somit ihre Ausbildung bzw. Studium in Sachsen-Anhalt beginnen können.

Bewerbung:

Eine Bewerbung kann, wer die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt, auf der Internetseite der Polizei Sachsen-Anhalt eine Online-Bewerbung abgeben. Weiterhin ist es möglich, auf dem Postweg Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Weblinks


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