- Fachplaner
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Fachplanung bezeichnet insbesondere im Bauwesen eine spezialisierte Planung, einen besonderen Planungsabschnitt, durch einen sogenannten Fachplaner.
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Architektur
In Hochbau und Architektur ist Fachplanung eine Abgrenzung zur übergreifenden Planung des Architekten. Fachplaner sind beispielsweise Tragwerksplaner oder Planer der Haustechnik (technische Gebäudeausrüstung, Klima, Sanitär, Energie), aber auch Garten- und Freiraumplaner.
Grundlage der Fachplanung sind in der Regel die Unterlagen des Architekten, beispielsweise in Form einer Entwurfs- oder Genehmigungsplanung. Die Fachplanung fließt danach in die Ausführungsplanung (Werkplanung) ein. In Deutschland ist das Leistungsbild einiger Fachplaner in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.
Raumordnung und Stadtplanung
Als Fachplanung werden in der Raumordnung und in der Stadtplanung alle Planungsbereiche bezeichnet, die sich auf einzelne Fachaufgaben konzentrieren und – anders als die auch als Querschnittsplanung bezeichneten Planungsbereiche Landesplanung, Regionalplanung und Bauleitplanung – nicht alle räumlichen Nutzungsansprüche gleichermaßen behandeln. Fachplanungen sind in der Regel durch Fachgesetze geregelt. Zu den Fachplanungen zählen unter anderem:
- Abbau von Bodenschätzen
- Flurbereinigung
- Landschaftsplanung
- Technische Ver- und Entsorgung
- Verkehrsplanung
- Wasserwirtschaftliche Planung
Planerisch abgewickelt werden Fachplanungen meist durch Planfeststellungsverfahren, wenn im entsprechenden Fachgesetz kein anderes Verfahren vorgesehen ist.
Literatur
- Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. ARL, Hannover 2005. ISBN 3-88838-555-5
Weblinks
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