- Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
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Fachwirte und Fachwirtinnen im Sozial- und Gesundheitswesen arbeiten in Bereichen, wo sich Aufgaben des Sozialmanagements mit betriebswirtschaftlichen Anforderungen überschneiden, also zum Beispiel in Krankenhäusern/Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, bei Transport- und Rettungsdiensten, bei Krankenkassen oder bei Verbänden.
Es wird festgestellt, ob unter Anderem die folgenden Aufgabenbereiche bewältigt werden können:
- Controlling
- Personalentwicklung
- Finanz- und Rechnungswesen
- Marketing
- Öffentlichkeitsarbeit
- Management
- Recht
- Ökonomie
Die Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung umfasst vor allem die Gruppe der Fachkräfte aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufen, die bereit sind, sich weiterzuqualifizieren um neue Aufstiegschancen wahrzunehmen oder sich in ihrer Position zu manifestieren.
Voraussetzungen
Als Zulassungsvoraussetzung ist entweder
eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Sozial- und Gesundheitswesen oder
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Beruf und danach eine mindestens dreijährige Tätigkeit in qualifizierten Tätigkeiten oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gesundheits- und Sozialwesen nachzuweisen.
Abweichend davon kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er vergleichbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Dies ist Auslegungssache der prüfenden Einrichtung.
Die Erfüllung der Zugangsbedingungen muss erst zur Prüfung nachgewiesen werden, was bedeutet, dass man die erforderliche Berufspraxis (teilweise) nebenbei machen kann.
Dauer
Insgesamt umfasst der Lehrgang rund 600 Stunden, die vom Lehrgangsträger auf etwa 18 Monate umgelegt werden.
Weblinks
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