- Fahnenlehen
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Fahnlehen auch Fahnenlehen, zur Zeit des früheren Deutschen Reiches ein Fürstenlehen, welches mittels einer Fahne vom Kaiser selbst verliehen wurde und mit dem Heer- und Gerichtsbann verbunden war.
Als der letzte, welcher auf diese Art belehnt worden, galt bisher Kurfürst Moritz von Sachsen. Tatsache ist jedoch, dass Kurfürst August noch 1566 in Augsburg in feierlichem Aufzug mit 13 Fahnen belehnt wurde.
Eine Nachahmung dieser Sitte war die Belehnung der Herzöge von Preußen durch den König von Polen seit 1525. Der letzte derartige Akt überhaupt war die Belehnung des Großen Kurfürsten mit dem Herzogtum Preußen, die er 1641 in Warschau persönlich einholte.
Eine andere Art der symbolischen Übergabe erfolgte mit dem Helm. Ritterlehen wurden mit dem Schild geliehen und daher Schildlehen genannt. Der Brauch der Belehnung mit der Fahne reicht weit zurück. Gregor von Tours erzählt, dass König Guntchramm dem König Childebert vermittelst eines Speers sein ganzes Reich übergeben habe. Speer und Fahne sind aber identisch, da die Ritter ihre Fahne an den Speer gebunden zu tragen pflegten. Am Hof der Hohenstaufen war es Sitte, dass Königreiche mit dem Schwert, Provinzen mit der Fahne verliehen wurden. Kaiser Friedrich I. belehnte 1152 den König Peter von Dänemark unter dem Symbol eines Schwerts. Nach dem Sachsenspiegel wurden aller geistlichen Fürsten Lehen mit dem Zepter, aller weltlichen Fürsten Lehen mit der Fahne geliehen. Inzwischen wurde doch 1180 dem Erzbischof von Köln die Herzogsgewalt in Westfalen und Engern mit der kaiserlichen Fahne verliehen. Herzog Friedrich von Lothringen wurde 1258 von dem Gegenkönig Alfons mit fünf Fahnen belehnt. Für die spätere Zeit ist es notorisch, dass die Lehnsfahnen mit den Wappen der zu verleihenden Landschaften geschmückt waren; daneben erhielten die Fürsten eine rote Fahne des Blutbannes wegen.
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