Fahrgeld

Fahrgeld

Die Tarifbestimmungen sind im Öffentlichen Personennahverkehr ein Regelwerk, in dem die Fahrpreise und die Benutzungsbedingungen der Fahrausweise festlegt sind. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für die Beförderung von Sachen und Tieren auf den Linien der Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr, auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs in allen RegionalBahnen (RB) und RegionalExpress (RE)-Zügen.

Im Einzelnen werden in den Tarifbestimmungen geregelt:

  • das Tarifsystem (z. B. die Einteilung des Tarifgebietes in Tarifzonen)
  • die Art der Fahrkarten
  • Einzelbestimmungen (Beschreibung der Fahrausweisarten im Einzelnen)
  • Benutzung der 1. Wagenklasse der DB oder von zuschlagpflichtigen Verkehren (Schnellbusse in Hamburg, Anruf-Sammel-Taxis etc.)
  • Beförderung von Schwerbehinderten
  • Beförderungsentgelte für Fahrräder, Gepäck, Tiere usw.

Die Tarifbestimmungen werden durch separate Beförderungsbedingungen ergänzt. Beide werden entweder durch das Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsträger, z. B. den Verkehrsverbund, festgelegt und gelten nebeneinander.

Siehe auch


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  • Fahrgeld — Fahrgeld, 1) Transportkosten bei Personenbeförderung zu Wasser od. Land; 2) (Bergb.), Geld als vierteljährliche Accidenz für Bergbeamte, wegen des Befahrens der Grube; so v.w. Brückenzoll; 3) so v.w. Fahrerbzins …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fahrgeld — Fahrgeld, s. Fahrzins …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Fährgeld — halance …   Das große Fremdwörterbuch

  • Fahrgeld — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • Fahrpreis • Flugpreis Bsp.: • Billige Fluggesellschaften wie Easyjet verlangen sehr niedrige Flugpreise, weil sie kleine Flughäfen benutzen und es keinen Service an Bord gibt …   Deutsch Wörterbuch

  • Fahrgeld — das Fahrgeld, er (Oberstufe) Gebühr, die man für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln entrichten muss Beispiel: Sie bezahlte das Fahrgeld für den Bus beim Fahrer. Kollokation: das Fahrgeld bereithalten …   Extremes Deutsch

  • Fährgeld, das — Das Fährgéld, des es, plur. inus. dasjenige Geld, welches man dem Fährmanne bezahlt, wenn er uns auf einer Fähre übersetzet. Ehedem bedeutete es auch dasjenige Geld, welches man dem Eigenthümer eines Schiffes entrichtet, auf welchem man als ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Fahrgeld, das — Das Fahrgéld, des es, plur. inus. 1) S. das vorige, in welchem Verstande es aber wenig gebräuchlich ist. 2) Im Bergbaue, dasjenige Geld, welches der Bergmeister und die Geschwornen für die Befahrung der Grube bekommen. 3) An einigen Orten auch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Fahrgeld — Fahrpreis; Beförderungsentgelt; Fahrtkosten * * * Fahr|geld 〈n. 12〉 Geld für das Fahren mit einem öffentl. Verkehrsmittel (außer Flugzeug) * * * Fahr|geld , das: für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zu entrichtender Geldbetrag:… …   Universal-Lexikon

  • Fahrgeld — Fa̲hr·geld das; meist Sg; das Geld, das man für das Fahren (2) mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bezahlen muss …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Fahrgeld — Fahrgeldn Fahrgeldschinden=ohneFahrgeldentrichtungeinöffentlichesVerkehrsmittelbenutzen.1920ff.⇨schinden …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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