- Fahrgeld
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Die Tarifbestimmungen sind im Öffentlichen Personennahverkehr ein Regelwerk, in dem die Fahrpreise und die Benutzungsbedingungen der Fahrausweise festlegt sind. Sie gelten für die Beförderung von Personen sowie für die Beförderung von Sachen und Tieren auf den Linien der Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr, auf den Linien des Schienenpersonennahverkehrs in allen RegionalBahnen (RB) und RegionalExpress (RE)-Zügen.
Im Einzelnen werden in den Tarifbestimmungen geregelt:
- das Tarifsystem (z. B. die Einteilung des Tarifgebietes in Tarifzonen)
- die Art der Fahrkarten
- Einzelbestimmungen (Beschreibung der Fahrausweisarten im Einzelnen)
- Benutzung der 1. Wagenklasse der DB oder von zuschlagpflichtigen Verkehren (Schnellbusse in Hamburg, Anruf-Sammel-Taxis etc.)
- Beförderung von Schwerbehinderten
- Beförderungsentgelte für Fahrräder, Gepäck, Tiere usw.
Die Tarifbestimmungen werden durch separate Beförderungsbedingungen ergänzt. Beide werden entweder durch das Verkehrsunternehmen oder den Verkehrsträger, z. B. den Verkehrsverbund, festgelegt und gelten nebeneinander.
Siehe auch
- Tarif, Tarifsystem
- TCV-Tarif(Tarif commun international pour le transport des voyageurs - Internationaler Eisenbahntarif)
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