- Aktiengesellschaft (Italien)
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S.p.A. (oder inoffiziell und kürzer: SpA; ital.: società per azioni) ist eine mögliche Unternehmensform einer italienischen Kapitalgesellschaft.
Die S.p.A. ist im italienischen Codice civile in den Artikeln 2325–2457 definiert und entspricht in etwa einer deutschen Aktiengesellschaft. Der Gesellschafter ist beschränkt haftbar und am Unternehmen durch Aktien beteiligt.
Im dreisprachigen Südtirol (Italienisch, Deutsch und Ladinisch) wird „Società per azioni“ auf Deutsch offiziell mit „Aktiengesellschaft“ und dem Kürzel „AG“ übersetzt.
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