- Fahrrad-Straße
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Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, auf der Kraftfahrzeuge entweder ausnahmsweise oder eingeschränkt zugelassen werden.[1] Die Freigabe erfolgt durch entsprechende Zusatzbeschilderung. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen.
Merkmale
Auf Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25 − 30 km/h) fahren, gemäß Gerichtsurteil gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.[2] Radfahrer dürfen des Weiteren auf der Fahrradstraße ausdrücklich nebeneinander fahren.
Die Einrichtung von Fahrradstraßen erfolgt mit dem Ziel, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu schaffen. Aus diesen Gründen finden sich Fahrradstraßen sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden.
Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist die bauliche Eignung einer Straße. So sind beispielsweise hohe Anforderungen an die Fahrbahnoberfläche (Ebenheit) und an die Straßenbreite (keine schmalen Straßen) zu stellen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist eine sichere Verkehrsführung vorzusehen. Beginn und Ende einer Fahrradstraße können durch Teilaufpflasterung oder durch eine Fahrbahnverengung zusätzlich kenntlich gemacht werden.
In Deutschland regelt § 41 Abs. 2 Ziff. 5 der StVO die Nutzung der Fahrradstraße. Zudem werden an dieser Stelle die entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 244 bzw. 244a) erwähnt.{|
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Begriffsbestimmungen, Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb. FGSV Verlag, Köln 2000, S. 28.
- ↑ Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2006 - 2 Ss 24/05
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