Fair-trial-Grundsatz

Fair-trial-Grundsatz

Das Recht auf ein Faires Verfahren ("Fair Trial"), ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzip. Der Grundsatz ist in Europa in Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt. Insbesondere im Strafrecht hat der Grundsatz große Bedeutung. In einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts heißt es: "Das Recht auf Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren gehören zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Der Angeklagte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen" (BVerfGE 26, 66 ff.).

Dazu zählen insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör, die Unabhängigkeit des Gerichts sowie die effektive Verteidigung durch einen Rechtsanwalt. Einzelne Ausprägungen im Strafprozess sind die Unschuldsvermutung und die Waffengleichheit zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten.

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  • Fair Trial —   [ feə traɪəl; englisch »faires Verfahren«], aus dem angloamerikanischen Prozessrecht stammender, im Rechtsstaatsprinzip verankerter Grundsatz, insbesondere dem Beschuldigten im Strafprozess die zur wirksamen Wahrung seiner Rechte notwendigen… …   Universal-Lexikon

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