- Fair-Use-Policy
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Mit Fair Use Policy werden zum einen Bestimmungen einer Institution oder Körperschaft bezeichnet, die das „Fair Use“-Prinzip des US-Copyrights konkretisieren. Siehe dazu den Artikel über Fair Use.
Zum anderen versteht man darunter Klauseln von Anbietern von Pauschalangeboten (insbesondere bei Flatrates im Telekommunikations-Sektor), die eine deutlich überdurchschnittliche Nutzung der Pauschalangebote einschränken sollen. Dabei wird entweder die Leistung des Produkts oder der Dienstleistung nach einem gewissen Verbrauch eingeschränkt oder der Mehrverbrauch bepreist.
Die Anbieter rechtfertigen diese Klauseln regelmäßig damit, dass damit verhindert werden soll, dass einzelne Nutzer (Power-User) die begrenzten Ressourcen des Anbieters so stark beanspruchen, dass andere Kunden darunter leiden. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen ist umstritten, wenn der Anbieter sein Angebot offen als Pauschalangebot ohne Nutzungsbeschränkung ausweist oder bewirbt. Die entsprechende Fair-Use-Policy-Klausel ist bei vielen Anbietern daher als "Ressourcen-Überbeanspruchungsklausel" oder "Serverüberlastungsklausel" in den AGB verankert. Das Vorhandensein solcher Klauseln sagt aber nichts darüber aus, ob sie in der Praxis auch eingesetzt werden. Je größer ein Anbieter ist, desto eher wird er entsprechende Vielnutzer in seiner Mischkalkulation auffangen können. Produkte oder Dienstleistungen, bei denen die Kapazitätserweiterung teuer und kurzfristig nur schwer möglich ist, werden dagegen stets mit einer rigiden Fair Use Policy versehen (z.B. Internetzugang über Satellit).
Alternativ unterstellen einige Anbieter von Privatkunden-Pauschalangeboten bei deutlich überdurchschnittlicher Nutzung gewerbliche Nutzung, die laut Vertragsbestimmungen ausgeschlossen ist oder bedienen sich anderer Druckmittel gegenüber den Kunden - siehe auch Telekommunikationsunternehmen in der Kritik.
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