Fair Game Policy

Fair Game Policy
Das Symbol Scientologys

Die Scientology-Kirche (engl. „Church of Scientology“) ist die mit Abstand größte Organisation, die Scientology vertritt.

Inhaltsverzeichnis

Name

Die Scientology-Organisation bezeichnet sich selbst als Kirche. Mitglieder traditioneller Religionsgemeinschaften, Kritiker und Gegner Scientologys und der Scientology-Organisation sowie staatliche Behörden vermeiden dagegen die Bezeichnung "Kirche" im Zusammenhang mit Scientology und verwenden stattdessen die Bezeichnungen "Wirtschaftsunternehmen", "Sekte", "Church", "Organisation", "Verein" u. ä. Da das Führen der Bezeichnung Kirche in Deutschland weder rechtlich geschützt noch an besondere Voraussetzungen geknüpft ist, steht es jedem frei, die Scientology-Organisation als Kirche zu bezeichnen.[1]

Das Wort Scientology (und viele damit verbundenen Begriffe einschließlich L. Ron Hubbard) ist eine eingetragene Marke unter anderem für Registrierkassen, Rechenmaschinen, Schmuckwaren, Druckereierzeugnisse, Schuhwaren, Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten oder wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und vieles mehr. [2][3]

Gliederung

Der Hauptsitz der 1954 in Kalifornien gegründeten Church of Scientology ist Los Angeles. Nach dem Tod L. Ron Hubbards im Jahr 1986 übernahm David Miscavige den Vorsitz. Derzeit ist Heber Jentzsch Präsident der Church of Scientology.

Die Church of Scientology ist durch kontinentale Dachorganisationen (für Europa in Kopenhagen), sowie durch Organisationen auf nationaler und subnationaler Ebene vertreten. Sie hat Niederlassungen in den folgenden europäischen Ländern: Belarus, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich.[4]

Die Hauptniederlassung der „Church of Scientology“ in Clearwater, Florida

Niederlassungen (Missionen) der Scientology-Kirche in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind als eingetragene Vereine organisiert. Die Vereine führen die Teilbezeichnung "Scientology-Kirche" als Namensbestandteil und erheben Anspruch auf Gemeinnützigkeit, die ihnen in Deutschland, der Schweiz und Österreich (mit Ausnahme der Wiener Mission[5][6]) bislang versagt geblieben ist. In Deutschland gibt es 9, in der Schweiz 3, in Österreich 2 Scientology-Missionen.[7]

Anhängerschaft

Die Mitgliederzahl aller Scientology-Organisationen weltweit wird von einigen Quellen auf 150.000 geschätzt. Scientology selbst spricht von über 10 Millionen Anhängern weltweit.[8] In Deutschland soll es laut Verfassungsschutzberichten zwischen 5.000 und 6.000 Anhänger geben[9], Anwälte von Scientology-Organisationen sprechen dagegen von rund 12.000 aktiven Mitgliedern in Deutschland.[10]

Nebenorganisationen

Anti-Psychiatrie-Demonstration von Scientology-Anhängern in Schottland 2005

Die Scientology-Kirche betreibt eine Reihe von Nebenorganisationen, die eine Verbreitung scientologischer Anschauungen und Methoden in der Gesundheits-, Gesellschafts- und Bildungspolitik zum Inhalt haben. Zu ihnen zählen:

  • ZIEL (Zentrum für individuelles und effektives Lernen) und Applied Scholastics: richtet Scientology-Schulen ein (Schweiz) und gibt Nachhilfestunden in Study Tech, der speziellen Scientology-Studiertechnologie.
  • Narconon: führt Drogenrehabilitationszentren. Die Erfolgsstatistiken von Quellen innerhalb und außerhalb von Scientology sind extrem unterschiedlich.
  • Criminon: soll Kriminellen bei der Resozialisierung helfen. Funktionäre von Criminon besuchen auch Gefängnisse.
  • KVPM (Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte), englisch CCHR: bekämpft die Psychiatrie, die von Scientology als Erzfeind betrachtet wird.
  • WISE (World Institute of Scientology Enterprises): Vereinigung von Scientology-Unternehmern, befasst sich besonders mit Management-Beratungen und lizenziert die Verwendung der "L. Ron Hubbard Management Technologie"[11].
  • Sag NEIN zu Drogen, sag JA zum Leben.
  • Jugend für Menschenrechte.

Sekten

Neben den Teilorganisationen der Scientology-Kirche gibt es eine von ihr unabhängige Gruppe so genannter Reformscientologen, die unter dem Namen Freie Zone auftreten.

Status als Religionsgemeinschaft

Deutschland

Die Scientology-Kirche ist in Deutschland keine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die großen christlichen Kirchen, sondern ein eingetragener Verein (e.V.).

Ob die Scientology-Kirche überhaupt eine Religionsgemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellt, gilt in Deutschland derzeit als umstritten und ist von den deutschen Gerichten nicht abschließend geklärt.[12] Strittig sind dabei zwei Punkte: erstens, ob die scientologischen Lehren als Glauben, Religion bzw. Weltanschauung einzuordnen sind, und zweitens, ob diese Lehren von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt werden; dies würde nach überwiegender Auffassung zum Ausschluss des Schutzes durch Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes führen.[12]

Der Bundesgerichtshof für Zivilsachen hat noch nicht explizit zu dieser Frage Stellung genommen, ist jedoch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1980 implizit davon ausgegangen, dass es sich bei Scientology um eine Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft handele.[12] Ausdrücklich für die Annahme einer Weltanschauungsgemeinschaft plädierte das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994.[12] Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht es nicht als erwiesen an, dass die Scientology-Lehren nur als Vorwand für ausschließlich wirtschaftliche Tätigkeiten benutzt werden.[12] Das Bundesarbeitsgericht vertrat 1995 die Auffassung, dass die Church of Scientology keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne von Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes sei, ließ diese Frage 2003 aber wieder offen.[13][12] Das Bundesverwaltungsgericht gewährte im Jahr 2005 einer Scientologin ausdrücklich die Inanspruchnahme von Artikel 4, Abs. 1 des Grundgesetzes.[14][15][12] Die Bundesregierung hat in jüngerer Zeit bekräftigt, dass sie Scientology nicht als Religions- bzw. Weltanschauungsgemeinschaft ansieht.[12]

Auf Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren wird die Scientology-Organisation in Deutschland seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von einigen Landesämtern für Verfassungsschutz wegen Verdachts auf „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ beobachtet.[16][17] Eine Klage gegen diese Beobachtung wurde 2004 in erster Instanz abgewiesen, weil unter anderem „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor[lägen], dass die Kläger ernsthaft (aa) Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (bb) und das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in allgemeiner und gleicher Wahl zu wählen (cc), zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen.“ [18] Im Saarland wurde 2005 einer ähnlichen Klage in zweiter Instanz stattgegeben, weil die mehr als siebenjährige Beobachtung in einem Bundesland ohne Einrichtungen der Organisation und mit weniger als 20 aktiven Mitgliedern keine die Fortsetzung dieser Beobachtung rechtfertigenden Ergebnisse erbracht habe, und deshalb unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unverzüglich einzustellen sei.[19] In Berlin wurde die Beobachtung eingestellt, nachdem dem Land 2001 gerichtlich verboten wurde, Scientology mit V-Leuten zu beobachten. Eine Klage gegen die Beobachtung wurde 2003 aus formalen Gründen abgewiesen.

Laut dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg unterhalte die Scientology-Organisation ein Netzwerk, welches „der Diffamierung von Gegnern und Kritikern, deren Aufklärung mit nachrichtendienstlichen Mitteln und der Beseitigung jeglichen Widerstands gegen die Expansion der Organisation“ diene.[20]

1986 hat die Münchener Staatsanwaltschaft in einer Verfügung festgestellt, dass Scientology zur Abwehr ihrer inneren und äußeren Gegner auch geheimdienstliche Methoden anwende, im Grenzbereich zur Illegalität operiere und gegebenenfalls auch nicht vor kriminellen Aktionen zurückschrecke.[21]

Die Scientology-Kirche spricht in diesem Zusammenhang von einer massiven Verfolgung und Diskriminierung von Scientology-Anhängern in Deutschland, die in Widerspruch zum Menschenrecht auf Religionsfreiheit stehe.[22] Der vom amerikanischen Außenministerium 2007 veröffentlichte Bericht zur Religionsfreiheit in Deutschland stimmt dieser Einschätzung zum Teil zu.[23]

Außerhalb Deutschlands

In Österreich ist die Anerkennung als Religionsgemeinschaft vorrangig für das Abgabenrecht, das gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen begünstigt, von Belang. Hierzu hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof 1987 erkannt: „Der Verein 'Scientology-Kirche' kann die für gemeinnützige Körperschaften vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen nicht beanspruchen (§ 34 BAO). Der Verein ist an einem Leistungsaustausch interessiert. Er bietet gegen Entgelt Mitgliedschaftsstufen verschiedener Grade, Kurse und Seminare verschiedener Höhe sowie das Auditing an. Die Frage der Mitgliedschaft tritt zwangsläufig in den Hintergrund, weil jeder, der sich der entgeltlichen Dienste des Beschwerdeführers bedient, Mitglied des Beschwerdeführers wird. Gefördert wird in erster Linie, wer die entgeltlichen Dienste des Beschwerdeführers in Anspruch nimmt.“ [24] Auch die Praxis einzelner Betriebe, Kurs- und Seminarausgaben an Scientology-Firmen als Betriebsausgaben anzurechnen, wurde für unzulässig erkannt.[25]

In 2002 erkannten die österreichischen Steuerbehörden allerdings den gemeinnützigen Charakter der Scientology-Kirche in Wien an und erteilten ihr eine entsprechende Steuerbefreiung.[5][6]

Frankreich, Belgien, Luxemburg, Irland, Israel und Mexiko versagen den dort ansässigen Ablegern der Church of Scientology eine mit dem Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft einhergehende Steuerbefreiung.[26]

In Spanien wurde die Scientology-Kirche 2007 offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt.[27] Eine solche Anerkennung liegt außerdem auch in Schweden, Portugal, Italien, Slowenien, Kroatien und Ungarn vor.[28][29][30] In Großbritannien ist Scientology derzeit keine offiziell anerkannte Religion, hat aber seit 2000 den Status einer „Not-for-profit“-Organisation und ist als solche von der staatlichen Mehrwertsteuer befreit.[31] In Australien wurde der Religionscharakter von Scientology 1983 vom High Court of Australia bestätigt;[32] in Neuseeland wurde die Scientology-Kirche 2002 als gemeinnützig anerkannt.[33]

Russland

In Russland, wo die Organisation seit 1994 aktiv ist, wurde der anfangs verliehene Status als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft im Jahr 1997 auf Grund neuer Gesetze aufgehoben. Eine Wiedererlangung des Status gelang der Organisation daraufhin nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilte diese Praxis der russischen Behörden als eine Verletzung des Artikels 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention und verurteilte Russland zu einer Zahlung von 25.000 EUR Schadens- und Kostenersatz.[34]

Vereinigte Staaten von Amerika

Das US-Außenministerium charakterisiert die Church of Scientology als „synkretische Religionsgemeinschaft“.[35] Zahlreiche Körperschaften der Church of Scientology wurden 1993 nach jahrelangen Gerichtsprozessen von der US-Steuerbehörde als Religionsgemeinschaften anerkannt und haben damit eine Steuerbefreiung erlangt. RTC (Religious Technology Centre) sowie WISE (World Institute of Scientology Enterprises) sind davon ausgenommen.[36]

Kritik

Die Scientology-Kirche wird von Gegnern als "profitorientiertes, mit zweifelhaften Methoden arbeitendes Unternehmen"[37] oder als politische Organisation[38][39] aufgefasst.

Verschuldung von Mitgliedern

Einige Aussteiger berichten, dass viele Mitglieder sich hoch verschuldet hätten, um die immer teurer werdenden Kurse zu bezahlen. Vertreter von Scientology verweisen darauf, dass unzufriedene Mitglieder ihre Beiträge innerhalb von drei Monaten zurückfordern könnten. Nicht in Anspruch genommene Spendenbeiträge – mit Ausnahme der verpflichtenden Mitgliedsbeiträge – könnten ohne zeitliche Limitierung zurückgefordert werden. Eine solche Rückforderung betreffe jedoch nur die zuletzt getätigte Zahlung, und habe überdies den Ausschluss aus der Scientology-Gemeinschaft zur Folge. Kritiker verweisen außerdem auf die komplizierte Praxis der Rückzahlungsabwicklung: So waren auf einem Rückzahlungsantrag von 1978 insgesamt 27 Schritte zu finden.[40] Das Amtsgericht München bewertete dies im Jahr 1999 als eine Reihe von Erschwernissen.[41] Die Rückzahlung nicht in Anspruch genommener Vorauszahlungen gelinge teilweise nur auf gerichtlichem Wege.

Raik Werner beschreibt einen repräsentativen Fall, in dem ein Scientologe in zwanzig Jahren DM 200.000 an die Organisation gezahlt hat – im Schnitt also etwa 425 € pro Monat.[42]

Umgang mit Gegnern

Gegner der Organisation werden als "unterdrückerische Personen" bezeichnet und laufen Gefahr, mit Gerichtsprozessen eingedeckt zu werden. Dieses Vorgehen wurde von L. Ron Hubbard in der sog. "Fair Game Policy"[43] festgelegt. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Klagen Aussicht auf Erfolg haben, sondern "Zweck des Gerichtsverfahrens ist es eher, zu belästigen und zu entmutigen, als zu gewinnen"[44]. Kritiker bzw. Gegner werden von Scientology regelmäßig mit rechtlichen und anderen Mitteln bekämpft. Bekannte Beispiele hierfür sind die Kampagnen gegen die Autorin und bekannte Scientology-Kritikerin Paulette Cooper[45] sowie gegen den Reporter John Sweeney[46] vor der Ausstrahlung seiner BBC-Panorama Reportage Scientology and me[47].

Siehe auch Scientology gegen das Internet.

Geheimdienstliche Operationen

Der Scientology-Kirche wird vorgeworfen, einen privaten Geheimdienst unter dem Namen Office of Special Affairs zu betreiben.[48] In den USA und Kanada wurden hochrangige Scientologen, darunter die Ehefrau des Gründers, wegen Infiltration von Regierungsbehörden verurteilt (siehe Hauptartikel: Operation Snow White).

Quellen

  1. Ralf Bernd Abel: Kirche, Sekte oder Wirtschaftsunternehmen?, Mai 1993
  2. Deutsches Patent- und Markenamt, Abfage "Scientology"
  3. Deutsches Patent- und Markenamt, Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen
  4. Scientology Missions and Centers, Scientology Missions International, 15. Juni 2007
  5. a b Gerhard Besier (Hrsg.): Religionsfreiheit und Konformismus: Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit, LIT Verlag, ISBN 3825876543; siehe auch die englische Version des entsprechenden Kapitels: Derek H. Davis: The Church of Scientology: In Pursuit of Legal Recognition
  6. a b U.S. Department of State – 2003 Country Reports on Human Rights Practices: Austria
  7. Kirchen in Deutschland, Scientology-Kirche Berlin, 29. September 2007
  8. Scientology comes to town, The Pittsburgh Post-Gazette, 24. Juli 2005
  9. Religionen in Deutschland: Mitgliederzahlen, Remid, 2006
  10. Scientology darf weiter beobachtet werden, Kölnische Rundschau, 12. November 2004
  11. http://www.wise.org/en_US/membership/about/index.html WISE: About WISE
  12. a b c d e f g h bundestag.de: Rechtliche Fragen zu Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
  13. BAG Az: 5 AZB 21/94, 22. März 1995
  14. BVerwG Az.: 7 C 20.04, 15. Dezember 2005
  15. German Law Journal
  16. [http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/agsc.pdf Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SC der Verfassungsschutzbehörden]
  17. BfV: Scientology-Organisation
  18. VG Köln Az: 20 K 1882/03, 11. November 2004
  19. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Az: 20 K 1882/03, Juni 2005
  20. Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: 06/2005 Beseitigung jeglichen Widerstands gegen Scientology, Juni 2005
  21. Ingo Heinemann: Verfügung der Staatsanwaltschaft München 115 Js 4298/84 vom 24.04.1986, Mai 2000
  22. Schocking discrimination in Germany, CoS Human Rights Office
  23. U.S. State Department: International Religious Freedom Report 2007 – Germany
  24. VwGH 84/13/0267, 20. Mai 1987
  25. VwGH 94/15/0084, 15. Dezember 1994
  26. Scientology and Germany, Deutsche Botschaft USA
  27. Artikel in El País
  28. Artikel in Le Monde
  29. Scientology is a Religion but Narconon's Profits are not Tax-Exempt, Says Italian Supreme Court (March 1, 2000)
  30. Gerhard Besier: Religionsfreiheit und Konformismus: Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit, LIT Verlag, 2004, S. 120
  31. Artikel im Daily Telegraph
  32. High Court of Australia CHURCH OF THE NEW FAITH v. COMMISSIONER OF PAY-ROLL TAX (VICT.) 1983 154 CLR 120
  33. Opinion of the New Zealand Inland Revenue Department on the Charitable Status of Scientology (Dec. 24, 2002)
  34. ECHR Case Church of Scientology Moscow v. Russia, Application Number 18147/02, Urteil vom 5. April 2007 (Zusammenfassung)
  35. International Religious Freedom Report 2003, U.S. Department of State
  36. Charity-Liste der US-amerikanischen Steuerbehörde
  37. n-tv.de:"Kirche" als Unternehmen, 4. Februar 2008
  38. Interview mit Ursula Caberta in der taz:"Glückwunsch, Herr Cruise!", 4. Februar 2008
  39. Die Zeit:Scientology: Ein neuer Typ des politischen Extremismus, 4. Februar 2008
  40. Ingo Heinemann: Der Rückzahlungsverhinderungsantrag, 22. Oktober 1999
  41. Ingo Heinemann: Das Amtsgericht München 9 C 836/77 zum "Rückzahlungsantrag", 16. März 1999
  42. Viel Feind, viel Mär, Artikel in der FAZ vom 17. Februar 2003
  43. Gerhard Besier:Religionsfreiheit und Konformismus: Über Minderheiten und die Macht der Mehrheit, 2. Februar 2008
  44. Ingo Heinemann:Das Scientology-Lexikon (Abschnitt: Belästigung), 2. Februar 2008
  45. The Times:Scientologists In Dirty Campaign To Stop Book, 4. Februar 2008
  46. Spiegel Online:Schmuttzkampangne auf Youtube, 4. Februar, 2008
  47. Google-Video:Panorama - Scientology and Me, 4. Februar 2008
  48. Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz: Geheimdienst der Scientology-Organisation, 4. Februar 2008

Weblinks

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