- Fakturation
-
Als Fakturierung (von lateinisch-spanisch factura für Rechnung) wird ein Vorgang im Rechnungswesen bezeichnet, bei dem einem Kunden eine Rechnung über erfolgte (in seltenen Fällen auch erst vorgesehene) Lieferungen und/oder Leistungen erstellt wird. Bei der Fakturierung erfolgt auch eine Buchung des Geschäftsfalls auf passende Konten (Umsatzerlöse, Forderungen oder Kasse (Bargeld), evtl. Umsatz- und andere Steuern).
In Österreich wird die Fakturierung auch als Rechnungslegung bezeichnet.[1] Der Begriff Rechnungslegung wird jedoch in Gesetzestexten nur für die gesamte Tätigkeit des externen Rechnungswesens, also der Buchführung und des Jahresabschlusses verwendet [2].
Sowohl an den Fakturierungsvorgang als auch an die Rechnung selbst stellen verschiedene Bestimmungen (vor allem des Handelsrechts und des Steuerrechts) Mindestanforderungen. Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:
- die Namen und Anschriften des Rechnungsstellers und des Empfängers,
- eine Liste aller gelieferten Waren und erbrachten Leistungen mitsamt deren Nettopreis,
- das Leistungsdatum (Lieferdatum ist nicht gleich Leistungsdatum!),
- Umsatzsteuerbeträge,
- den Steuersatz,
- den Bruttobetrag,
- Zahlungsbedingungen,
- das Datum der Erstellung,
- eine eindeutige Rechnungsnummer
- und die Steuernummer des Unternehmens.
Alle Unternehmens-Informationssysteme unterstützen Fakturierungsvorgänge in verschiedenen Spielarten.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Informationen des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen
- ↑ Siehe § 342b des Handelsgesetzbuches.
Wikimedia Foundation.