Fakturieren

Fakturieren

Als Fakturierung (von lateinisch-spanisch factura für Rechnung) wird ein Vorgang im Rechnungswesen bezeichnet, bei dem einem Kunden eine Rechnung über erfolgte (in seltenen Fällen auch erst vorgesehene) Lieferungen und/oder Leistungen erstellt wird. Bei der Fakturierung erfolgt auch eine Buchung des Geschäftsfalls auf passende Konten (Umsatzerlöse, Forderungen oder Kasse (Bargeld), evtl. Umsatz- und andere Steuern).

In Österreich wird die Fakturierung auch als Rechnungslegung bezeichnet.[1] Der Begriff Rechnungslegung wird jedoch in Gesetzestexten nur für die gesamte Tätigkeit des externen Rechnungswesens, also der Buchführung und des Jahresabschlusses verwendet [2].

Sowohl an den Fakturierungsvorgang als auch an die Rechnung selbst stellen verschiedene Bestimmungen (vor allem des Handelsrechts und des Steuerrechts) Mindestanforderungen. Die Rechnung muss folgende Informationen enthalten:

  • die Namen und Anschriften des Rechnungsstellers und des Empfängers,
  • eine Liste aller gelieferten Waren und erbrachten Leistungen mitsamt deren Nettopreis,
  • das Leistungsdatum (Lieferdatum ist nicht gleich Leistungsdatum!),
  • Umsatzsteuerbeträge,
  • den Steuersatz,
  • den Bruttobetrag,
  • Zahlungsbedingungen,
  • das Datum der Erstellung,
  • eine eindeutige Rechnungsnummer
  • und die Steuernummer des Unternehmens.

Alle Unternehmens-Informationssysteme unterstützen Fakturierungsvorgänge in verschiedenen Spielarten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Informationen des Österreichischen Bundesministeriums für Finanzen
  2. Siehe § 342b des Handelsgesetzbuches.

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