Fallanalytiker (Kriminalistik)

Fallanalytiker (Kriminalistik)

Ein Fallanalytiker (auch: Profiler und Profilersteller) erstellt keine „psychologischen Täterprofile“, wie fälschlich angenommen wird. Die Tätigkeit bezeichnet man vielmehr als operative Fallanalyse, der Begriff „Profiler“ oder „Profiling“ wird, weil inhaltlich unzutreffend, ausdrücklich vermieden. Auch beim US-amerikanischen FBI gibt es keine Position oder Aufgabenbeschreibung für „Profiler“ oder das „Profiling“, man spricht dort vielmehr von „criminal investigative analysis“, die von speziell ausgebildeten FBI Kriminalbeamten ausgeführt wird.

Bei der Fallanalyse erstellt der Fallanalytiker eben kein charakteristisches Erscheinungs- und Persönlichkeitsbild eines unbekannten Straftäters, da dies nicht möglich ist. Vielmehr schließt er auf Basis kriminalistischer Erkenntnisse anhand von Indizien, Spuren am Tatort und den Umständen der Straftat auf das Verhalten des Täters und kann unter Umständen aus diesem Verhalten Muster erkennen, die auf statistischer Basis mit spezifischen sozio-ökonomischen Merkmalen in Verbindung gebracht werden können (insofern ist nicht unbedingt die Psychologie, sondern vielmehr sind es zuerst die Kriminalistik, und dann die Kriminologie und die Soziologie, die als wichtigste Hilfswissenschaften hinzugezogen werden). Eine Fallanalyse kann unter bestimmten Umständen Entscheidungshilfen für die Strukturierung von Ermittlungen geben (zum Beispiel dass eine Ermittlung im regionalen Raum beginnen und sich auf 20- bis 40-jährige Männer konzentrieren sollte; vielfach können so zum Beispiel (umstrittene) Massen-DNA-Tests durchgeführt werden, die sonst, ohne Eingrenzung, nicht möglich wären).

Inhaltsverzeichnis

Historische Entwicklung

Vorstufen

Bereits im Altertum begann man, Typologien zu entwickeln. Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale sollten Verbrechen erklären und womöglich vorhersagen. Erste Ansätze finden sich im 5. Jahrhundert v. Chr. bei dem Begründer der modernen Medizin Hippokrates. Die Einteilung der menschlichen Persönlichkeit in Phlegmatiker, Sanguiniker, Melancholiker und Choleriker wurde 1798 von Immanuel Kant untersucht und in seiner „Anthropologie, in pragmatischer Hinsicht abgefaßt, Zweiter Teil, Anthropologische Charakteristik, Hamburg 1798“.

Der italienische Mediziner und Anthropologe Cesare Lombroso entwickelte als Anhänger des Darwinismus 1876 die Lehre vom deliquento nato – vom geborenen Verbrecher. Nach seinen Gesichtszügen, nach sozialen, seelischen und körperlichen Merkmalen sollte der „geborene Verbrecher“ zu erkennen sein. Lombrosos Theorien waren bereits zu seinen Lebzeiten heftig umstritten.

1921 wurde die Kriminalbiologie durch die Konstitutionsbiologie des etwas in Vergessenheit geratenen deutschen Psychiaters Ernst Kretschmer bereichert. Einen Hang zu bestimmten Straftaten oder Vergehen, z. B. Homosexualität, die damals noch strafrechtlich verfolgt wurde, ordnete Kretschmer bestimmten Körperbautypen zu (er unterschied Pykniker, Leptosom, Athletiker und Dysplastiker). In der Praxis haben sich diese Erkenntnisse nicht bestätigt, was ihrer Verbreitung jedoch wenig Abbruch tat.

Aktuelle Entwicklungen

Die operative Fallanalyse wird von speziell fortgebildeten erfahrenen Polizisten, Kriminalisten (nicht Kriminologen) und einigen wenigen Psychologen durchgeführt, die über die gleichen polizeilichen Erfahrungen und v.a. die gleichen polizeiinternen Aus- und Fortbildungen verfügen (in der Regel Kriminalpolizisten des BKA oder LKA des gehobenen Dienstes, die nach ihrer Polizeiausbildung, die ein Studium an einer Fachhochschule einschließt, noch ein Studium der Psychologie an einer Universität absolviert haben[1]. In Deutschland gibt es beim Bundeskriminalamt (BKA) und bei den Landeskriminalämtern (LKA) eine Reihe von operativen Fallanalytikern. (Rechts-)Psychologische Institute der Universitäten werden ggf. als wissenschaftliche Experten, z. B. durch Forschungsaufträge (Drittmittelprojekte) zur Evaluation konsultiert, wobei hier allerdings kriminologische und sozialwissenschaftliche Institute weit häufiger hinzugezogen werden, auch, da diese Fächer wesentlich wichtigere Hilfswissenschaften für die Fallanalyse stellen als die Psychologie. Äußerst selten wird die Psychiatrie als Hilfswissenschaft hinzugezogen, im Gegensatz zur Rechtsmedizin.

In den USA werden Fallanalytiker unter anderem beim FBI in der Akademie in Quantico ausgebildet. Es gibt aber auch unzählige, unterschiedlichste private Ausbildungsinstitute, da der Begriff und auch der dortige Markt nicht geschützt ist. So sind auch Polizeidienststellen weitgehend unabhängig, ob sie externe Consultants bei Fällen hinzuziehen (daher ist es auch möglich und nicht unüblich, dass eine Dienststelle z. B. bei einem Entführungsfall einen Wahrsager als Berater engagiert).

Das Profiling ist keine amerikanische Erfindung; Täterprofile wurden schon früher von Kriminalpolizeibehörden in aller Welt verwendet. Der Begriff Profiler wurde allerdings 1978 von Robert Ressler in populärliterarischen Veröffentlichungen geprägt, dem Leiter der Abteilung Verhaltensforschung des FBI. Wobei es verschiedene Personen gibt, die die Methode, wie auch die Namensgebung für sich beanspruchen, diesgemäß auch die amerikanische Regierung. Wie erwähnt, wird dieser (zugegeben griffige) Begriff aber innerhalb der polizeilichen Ermittlungsbehörden, weil inhaltlich unzutreffend, vermieden.

An kriminalistischen Hilfstechniken werden von Profilern unter anderem DNA-Analyse und Daktyloskopie eingesetzt.

Siehe auch

Bewegungsprofil, Thomas Müller (Psychologe), Elisabeth Müller-Luckmann

Literatur

  • Busch, Th. P. & Kleihege, H. (2003). Qualitätsstandards und praktischer Nutzen von schriftlichen Täterprofilen. In: Lorei, C. (Hrsg.) Polizei & Psychologie, Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, 175–186
  • Busch, Th. P. (2002). Immer wieder Töten (Rezension zu: Fink, P (2001) Immer wieder Töten: Serienmörder und das Erstellen von Täterprofilen (2. völlig durchges. Auflage), Hilden: Verlag Deutsche Polizeiliteratur), Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 85 (4), 319–329
  • Busch, Th. P. & Scholz, O. B. (2001). Die Generierung empirischer Täterprofile: Eine post-hoc Klassifikation am Beispiel der Tötung des Intimpartners. In: Wolfgang Bilsky und Cordula Kähler (Hrsg.), Berufsfelder der Rechtspsychologie. Dokumentation der 9. Arbeitstagung der Fachgruppe Rechtspsychologie in der deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 13.–15. September 2001 [CD-ROM], Münster: Westfälische Wilhelms-Universität
  • Busch, Th. P. & Scholz, O. B. (2001). Die regelgeleitete Generierung psychologischer Täterprofile: Eine post-hoc Klassifikation am Beispiel der Tötung des Intimpartners. Kriminalistik, 55 (8–9), 549–556
  • Würstl, Heike (2004): Analyse eines Erpresserschreibens, Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft

Weblinks

Fußnoten

  1. Siehe dazu auch die offizielle Stellungnahme des BKA „Wie kann ich Profiler werden?“ (PDF-Datei))

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