- Fallbearbeitung
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Juristische Fallbearbeitung ist eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. Die juristische Fallbearbeitung erfolgt mit dem Ziel der Klärung bestimmter Rechtsfragen oder aber der rechtlichen Beurteilung der Gesamtlage. Methoden der juristischen Fallbearbeitung sind insbesondere:
- Beurteilung eines Sachverhaltes anhand einschlägiger Gesetzestexte, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Stellungnahmen.
- Ermittlung der in Betracht kommenden Anspruchsteller, -gegner, -ziele und -grundlagen
- Vollständigkeitsprüfung der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und möglicher Einreden, im Zivilrecht zweckmäßigerweise in der Reihenfolge:
- Ansprüche aus Vertrag
- Ansprüche aus vertragsähnlichen Verhältnissen
- dingliche Ansprüche
- deliktische Ansprüche
- bereicherungsrechtliche Ansprüche
Unterschieden wird dabei zwischen dem vor allem in der universitären Ausbildung verwandten Gutachtenstil und der rechtspraktischen Vorgehensweise. Im Gutachtenstil wird zunächst ein Obersatz gebildet, der die Möglichkeit eines Anspruches erfasst. Dann werden ausfüllungsbedürftige Begriffe definiert. Im dritten Schritt wird der Sachverhalt unter den Obersatz subsumiert, das heißt die Voraussetzungen des Anspruches mit den tatsächlich vorliegenden Umständen abgeglichen. Stimmen Sachverhalt und Voraussetzungen überein, so trifft die im Obersatz eröffnete Möglichkeit zu, ansonsten ist dies zu verneinen. In der Praxis wird der Fall regelmäßig als immanenter Bestandteil einer Relation, eines Schriftsatzes oder Urteils ausgearbeitet.
Literatur
- Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft/Karl Larenz. - Verkürzte Studienausgabe d. 5. Aufl. - Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo: Springer 1983, ISBN 3-540-12539-6
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