- Juristische Fallbearbeitung
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Juristische Fallbearbeitung ist eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. Die juristische Fallbearbeitung erfolgt mit dem Ziel der Klärung bestimmter Rechtsfragen oder aber der rechtlichen Beurteilung der Gesamtlage.
Methoden
Methoden der juristischen Fallbearbeitung sind insbesondere:
- Beurteilung eines Sachverhaltes anhand einschlägiger Gesetzestexte, Rechtsprechung und rechtswissenschaftlicher Stellungnahmen.
- Ermittlung der in Betracht kommenden Anspruchsteller, -gegner, -ziele und -grundlagen
- Vollständigkeitsprüfung der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und möglicher Einreden, im Zivilrecht zweckmäßigerweise in der Reihenfolge:
- Ansprüche aus Vertrag
- Ansprüche aus vertragsähnlichen Verhältnissen
- dingliche Ansprüche
- deliktische Ansprüche
- bereicherungsrechtliche Ansprüche
Untersuchung der Ansprüche
Die einschlägigen Ansprüche untersucht der Fallbearbeiter sodann darauf, inwieweit sie entstanden, erloschen, oder undurchsetzbar sind.
Sprachlich stellt er seine Untersuchung zumeist in der universitären Ausbildung im Gutachtenstil und in der Rechtspraxis häufig im Urteilsstil dar. Im Gutachten stellt er seinen Darstellungen die zu prüfende Frage voran, im Urteil das Prüfungsergebnis. In beiden Fällen bildet er einen prüfungsbezogenen Obersatz, der, etwa bei der Beurteilung einer Anspruchsentstehung, die zu untersuchenden abstrakten Entstehungsvoraussetzungen (Tatbestandsmerkmale) nennt. Sodann definiert er, soweit erforderlich, ausfüllungsbedürftige Begriffe der Tatbestandsmerkmale. Im dritten Schritt subsumiert er den Sachverhalt unter die gegebenenfalls näher erläuterten Begriffe; so findet er heraus, ob die konkreten Fakten die abstrakten Tatbeststandsmerkmale ausfüllen. Entsprechend seinem Prüfungsergebnis beantwortet er zusammenfassend die Gutachtenfrage und hat bei einem Urteil sein vorab mitgeteiltes Ergebnis begründet. Diese Art der Fallbearbeitung taucht in der Rechtspraxis regelmäßig als immanenter Bestandteil einer Relation oder eines Urteils auf und bildet den Hintergrund eines kunstgerecht gefertigten Schriftsatzes.
Literatur
- Larenz, Karl: Methodenlehre der Rechtswissenschaft/Karl Larenz. - Verkürzte Studienausgabe d. 5. Aufl. - Berlin; Heidelberg; New York; Tokyo: Springer 1983, ISBN 3-540-12539-6
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