- Fangeisen
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Das Tellereisen (auch Fangeisen oder Fußeisen) ist eine aus Stahl gefertigte Falle zum Fang von Raubtieren.
Funktionsweise
Das Tellereisen wird mit Hilfe eines Tellers gespannt, der zwischen die auseinander gehenden und niedergetretenen Bügel eingespannt wird. Umgeben ist der Teller von einem zwei cm breiten Kranz mit einem Durchmesser von meist zwanzig cm. Die beiden Bügel werden über eine Feder gespannt. Meist an der Feder ist eine Kette mit einem Anker angebracht, um ein Fortschleppen des Tellereisens vor oder nach dem Zuschnappen zu verhindern. Die Bügel können rund oder viereckig sein. Tritt ein Tier auf den Teller, so schlagen die Bügel zusammen.
Rechtslage zur Benutzung
Da die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, daß das Tier nicht sofort getötet wird und lebend mit schmerzhaft eingeklemmten Gliedmaßen in der Falle hängen bleibt, entspricht im Gegensatz zu Abzugeisen wie dem Schwanenhals, bei denen die Auslösung durch Zug am Köder und nicht durch den Tritt in die Falle erfolgt, der Gebrauch des Tellereisens nicht der Weidgerechtigkeit und ist, egal ob zum Fang von Wild oder anderen Tieren, nach dem Jagdgesetz in Deutschland verboten. EU-weit sind Tellereisen seit dem 1. Januar 1995 durch die so genannte Tellereisenverordnung verboten (VO (EWG) Nr. 3254/91 Tellereisenverordnung)[1]. Auch die Einfuhr von Pelzen aus Ländern, in welchen eine Jagd mit Tellereisen zulässig ist, ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme dafür bietet ein Abkommen mit den USA (98/487/EG Internationale Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden zwischen der EG und den USA[2]), welches festlegt, dass Felle aus den USA eingeführt werden dürfen, wenn die Tiere mit humanen Tellereisen gefangen werden. Als humane Tellereisen werden solche betrachtet, welche gummierte Bügel besitzen. In Kanada und Russland, welche mit den USA die wichtigsten Erzeugerländer von Pelzen sind, wird nach wie vor mit Tellereisen gejagt. Allerdings strebt die EU mit diesen Ländern eine ähnliche Vereinbarung wie mit den USA an[3]. In Australien sind je nach Bundesstaat Tellereisen nur mit Gummierung oder auch solche mit Stahlbügeln zulässig[4]. Auch in der Schweiz ist der Einsatz von Tellereisen verboten. In Österreich konnten bis vor kurzem noch Sondergenehmigungen beantragt werden. Diese waren von Oktober bis April gültig. Nach mehreren Unfällen im Frühjahr 2009 wurde das Tellereisen nun endgültig verboten. Bei Seuchengefahr ist der Einsatz allerdings weiterhin erlaubt.[5]
Einzelnachweise
- ↑ Eur-Lex: Tellereisenverordnung (abgerufen am 10. April 2008)
- ↑ Eur-Lex: Vereinbarung über Normen für humane Fangmethoden (abgerufen am 10. April 2008)
- ↑ www.europa.eu Humane Fangnormen (abgerufen am 10. April 2008)
- ↑ Western Trapping Supplies: State Trapping Legislation (abgerufen am 10. April 2008)
- ↑ orf.at: "Nach Unfall: Fangeisen künftig verboten" (abgerufen am 11. April 2009)
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