- Fangvorrichtung
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Eine Fangvorrichtung (engl. safety gear) verhindert den Absturz der Last bei Versagen des Tragmittels eines Hebezeuges.
Dabei wird die Hub- und Senkgeschwindigkeit mittels eines Geschwindigkeitsbegrenzer permanent überwacht. Wird die zulässige Geschwindigkeit um einen gewissen Betrag überschritten, löst der Fliehkraftregler die Fangvorrichtung aus.
Bei der Auslösung greifen Reibbeläge (geringe Verzögerung) oder formschlüssige Keile (hohe Verzögerung) zwischen Hubschlitten und der ortsfeste Laufschiene ein und bremsen somit die Hubbewegung ab.
Speziell bei der Personenbeförderung darf die mittlere Verzögerungsbeschleunigung auf Grund der Notbremsung die dreifache Erdbeschleunigung bei Regalbediengeräten nicht überschreiten.[1] Bei Personenliftanlagen ist die zulässige Beschleunigung noch geringer, daher werden hier einstellbare Bremsfangvorrichtungen eingesetzt.
Um ein Versagen der Fangvorrichtung ausschließen zu können, muss der Geschwindigkeitsbegrenzer permanent überwacht werden. Wird zum Beispiel ein Begrenzerseil eingesetzt, so kommt hier eine Seilbruchüberwachung zum Einsatz.
Bei Geschwindigkeiten über 0,85 m/s nach TRA200 und 0,63 m/s nach EN 81-1/2 sind – abgesehen von einer Sonderbauart – sogenannte (sanfte) Bremsfangvorrichtungen vorgeschrieben. Nach EN81 errichtete Anlagen dürfen eine maximal mittlere Verzögerung von 1 g aufweisen, (alte) TRA200-Anlagen dagegen bis 1,4 g. Die tatsächlichen maximalen gemessenen Verzögerungen liegen aber deutlich höher (bis zum circa Neunfachen).
Quellen
- ↑ EN 528 Regalbediengeräte - Sicherheit, 5.3.4.3, Seite 13
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