- Aktive Veredelung
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Der Veredelungsverkehr ist ein zollrechtliches Verfahren bei dem Vor- oder Rohprodukte aus einem Wirtschaftsraum exportiert werden, um im ausländischen Wirtschaftsraum weiter/endbearbeitet ("veredelt") zu werden, und anschließend wieder in den ursprünglichen Wirtschaftsraum zurückimportiert werden.
Man spricht von "passiver Veredelung" bei dem versendenden Teil, dessen Ware im Ausland veredelt wird, und von "aktiver Veredelung" bei dem empfangenden Teil, in dessen heimischen Wirtschaftsraum dies geschieht.
Typischerweise geht die versendete Ware in der Bearbeitung unter und es entsteht in der Veredelung ein neues Produkt (Beispiel: Gewebe wird zu Bekleidung). Das neue Produkt ist bei der Wiedereinfuhr aus dem Ausland zollpflichtig. Allerdings gibt es Regeln für die Erhebung der Abgaben, so dass der Wert der eigenen - versendeten - Ware bei der Wiedereinfuhr nicht oder nicht in voller Höhe erneut mit Zollzahlungen belastet wird.
Aktive Veredelung
Die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung, also der Einfuhr in das Gebiet, wo die Vorprodukte veredelt werden, setzt eine vorherige Bewillung durch die zuständige Zollstelle voraus. Hierzu muss der Verarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Lizenz kann nur beantragen, wenn die zu verarbeitenden Produkte für den Veredelungsverkehr zugelassen sind. Die Lizenzen unterliegen einer Begrenzung der einzuführenden Produkte.
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