- Federation Aeronautique Internationale
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Die Fédération Aéronautique Internationale (engl. The World Air Sports Federation), Abkürzung FAI, ist der internationale Luftsportverband. Sie wurde am 14. Oktober 1905 in Paris gegründet, seit 1999 ist ihr Sitz Lausanne. Die FAI ist eine internationale nichtstaatliche Organisation, die keinen kommerziellen Zwecken dient. Die Vereinigung organisiert und koordiniert weltweit Aktivitäten in den Bereichen Luftfahrt und Raumfahrt. Nach permanentem Wachstum ist die FAI nun eine Organisation, in der Luftsportverbände aus etwa 100 Nationen der Erde vertreten sind, u.a. der Deutsche Aero-Club, der Österreichische Aeroclub und der Aero-Club der Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeiten der FAI
Die FAI kontrolliert und zertifiziert Rekordmarken in Luft- und Raumfahrt und stellt für internationale, von den nationalen Mitgliedsverbänden durchgeführte Veranstaltungen die Regularien auf. So legte sie beispielsweise fest, dass ein Fluggerät dann den Weltraum erreicht, wenn es eine Höhe von 100 Kilometer erreicht hat.
Auch fördert sie neue Eigenschaften, Leistungsstandards und Sicherheitsstandards. Die FAI verleiht Medaillen, Diplome und andere Preise, auch in sportlichen Wettkämpfen (u. a. die FAI World Gas Balloon Championship und die FAI World Paragliding Championship).
Organe der FAI
- FAI-Vollversammlung (General Conference)
- Geschäftsführender Vorstand (Executive Board)
- FAI-Kommissionen
- Präsident und Geschäftsführer (Officers)
- Sekretariat
FAI-Kommissionen
Die Kommissionen der FAI gliedern sich in die Luftsport-Kommissionen (Air Sports Commissions) und die technischen Kommissionen (Technical Commissions). Innerhalb der Luftsport-Kommissionen gibt es Unterkommissionen (Subcommittees) für verschiedene Luftsportklassen. Eine Luftsportart umfasst im Normalfall mehrere Klassen, die sich im Reglement und der Fluggerätetechnik unterscheiden.
Die Aufgabe einer Kommission besteht darin, den jeweiligen Abschnitt des Sportreglements (Sporting Code) zu verabschieden und die Organisation des internationalen Luftsports sicherzustellen. Die Durchführung von Welt- und Kontinentalmeisterschaften, Weltcups sowie die Festlegung von Weltrekord- und Leistungsanforderungen gehört zum Aufgabenbereich. Die älteren Namensabkürzungen der Kommissionen sind aus dem Französischen abgeleitet. Bis 1987 war Französisch die Erstsprache, wurde dann durch Englisch abgelöst.
Luftsport-Kommissionen
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- FAI Air Sport General Commission - CASI
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- CASI (frz. Commission Aéronautique Sportive Internationale) ist für die allgemeinen Belange zuständig, die alle Luftsportarten betreffen. Der CASI gehören neben den Delegierten die Vorsitzenden der anderen Kommissionen an. Die CASI ist für den „Sporting Code General Section“ und andere Abschnitte (Sections) zuständig, sofern keine Kommission existiert. Die Verabschiedung des Reglements erfolgt jährlich durch die FAI Vollversammlung.
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- FAI Ballooning Commission - CIA
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- CIA (frz. Commission Internationale d’Aérostation) ist für manntragenden Ballonsport mit Gas- und Heißluftballonen zuständig, die Luftsportgeräte müssen dem physikalischen Grundprinzip „leichter als Luft“ gehorchen. Die Kommission ist für „Sporting Code Section 1“ zuständig.
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- FAI General Aviation Commission - GAC (CIAG)
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- GAC (engl. General Aviation Commission), vormals CIAG (frz. Commission Internationale d'Aviation Generale). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 2“ zuständig.
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- FAI Gliding Commission - IGC
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- FAI Aeromodelling Commission - CIAM
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- CIAM (frz. Commission Internationale d'Aeromodelisme; engl. Commission Internationale Aeromodelling) ist die größte Kommission innerhalb der FAI, weil es die meisten im manntragenden Bereich ausgeübte Luftsportart auch im Modellflugbereich gibt. Es gibt 10 Subcommittees innerhalb der CIAM (Stand: 1. Januar 2006). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 4“ zuständig.
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- FAI Parachuting Commission - IPC
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- IPC (engl. International Parachuting Commission). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 5“ zuständig.
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- FAI Aerobatic Commission - CIVA
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- CIVA (frz. Commission Internationale de Voltige Aerienne) ist die Kommission der FAI, welche für die Organisation, Regeln und Durchführung von internationalen FAI Kunstflug Wettbewerben im manntragenden Bereich verantwortlich ist. Die CIVA wurde 1960 anlässlich der ersten „World Aerobatic Championship“ in Bratislava gegründet. Die Kommission ist für „Sporting Code Section 6“ zuständig.
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- FAI Hang Gliding & Paragliding Commission - CIVL
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- CIVL (frz. Commission Internationale de Vol Libre). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 7“ zuständig.
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- FAI Astronautic Records Commission - ICARE
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- ICARE (engl. International Commission for Astronautics Records). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 8“ zuständig.
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- FAI Rotorcraft Commission - CIG
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- CIG (frz. Commission Internationale de Gyraviation). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 9“ zuständig.
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- FAI Microlight Commission - CIMA
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- CIMA (frz. Commission Internationale de Micro-Aviation). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 10“ zuständig.
Technische Kommissionen
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- FAI Aviation and Space Education Commission - CIEA
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- CIEA (frz. Commission Internationale d'Education Aéronautique et Spatiale).
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- FAI Amateur-Built Aircraft Commission - CIACA
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- CIACA (frz. Commission Internationale des Amateurs Constructeurs d'Aéronefs).
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- FAI Medico-Physiological Commission - CIMP
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- CIMP (frz. Commission Internationale Médico-Physiologique).
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- FAI Environmental Commission - EnvC
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- EnvC (engl. Environmental Commission).
Weblinks
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