- Feinkostsalat
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Feinkostsalate sind nach der Definition des Deutschen Lebensmittelbuches „verzehrfertige Erzeugnisse aus Zutaten tierischer und/oder pflanzlicher Herkunft in einer geschmacklich hierauf abgestimmten Soße.“
Die Soße ist in der Regel Mayonnaise-basiert, außer bei fettreduzierten Erzeugnissen.
Im einzelnen werden unterschieden:
- Salate mit Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen (wie Fleischsalat, Wurstsalat)
- Salate mit Fleisch von Fischen, Krebs- und/oder Weichtieren (wie Heringssalat, Krabbensalat)
- Gemüse-, Pilz-, Obst-, Käse-, Eier- und andere Feinkostsalate.
Für die erste und zweite Gruppe von Feinkostsalaten führen die Leitsätze einige übliche Verkehrsbezeichnungen, dazu jeweils charaktergebende Zutaten sowie deren Mindest- und Höchstmengen auf. Für die zuletzt genannten Salate gilt allgemein: Der feste Anteil muss mindestens 40% betragen; die namensgebende Zutat muss zu mindestens 20% enthalten sein.
Quelle
- Leitsätze für Feinkostsalate (PDF-Datei; 32 kB)
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