- Deutsches Lebensmittelbuch
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Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Es untersteht dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das die zuständige Lebensmittelbuch-Kommission einsetzt.[1] Gesetzliche Grundlage sind § 15 und § 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es handelt sich beim Lebensmittelbuch jedoch nicht um eine Rechtsnorm oder Verordnung, sondern um eine Orientierungshilfe, die allerdings bei juristischen Auseinandersetzungen den Stellenwert einer Rechtsnorm einnimmt.
Vorbild des Deutschen Lebensmittelbuchs wie auch anderer vergleichbarer Leitsätze war der 1891 zuerst veröffentlichte österreichische Codex Alimentarius Austriacus.
Inhaltsverzeichnis
Leitsätze
Das Deutsche Lebensmittelbuch ist untergliedert in die folgenden Leitsätze:[2]
- … für Brot und Kleingebäck
- … für Erfrischungsgetränke
- … für Feine Backwaren
- … für Feinkostsalate
- … für Fisch, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- … für Fleisch und Fleischerzeugnisse
- … für Fruchtsäfte
- … für Gemüseerzeugnisse
- … für Gemüsesaft und Gemüsenektar
- … für Gewürze und andere würzende Zutaten
- … für Honig
- … für Kartoffelerzeugnisse
- … für Obsterzeugnisse
- … für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
- … für Pilze und Pilzerzeugnisse
- … für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
- … für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- … für Speisefette und Speiseöle
- … für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
- … für Teigwaren
- … für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke
Lebensmittelbuch-Kommission
Die Lebensmittelbuch-Kommission hat 32 ehrenamtliche, für fünf Jahre berufene Mitglieder.[3] Vertreten sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbänden, Einzelunternehmen aus der Lebensmittelindustrie und der Stiftung Warentest, die in der Berufungsperiode 2009–2014 mit Birgit Rehlender die Vorsitzende stellt.[3] Die Kommission tagt nichtöffentlich, ihre Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Diese Klage wurde Anfang 2010 vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen, da „ohne die gebotene Vertraulichkeit die offene Meinungsbildung und neutrale Entscheidungsfindung beeinträchtigt“ würde. Foodwatch kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.[4]
Weblinks
- www.bmelv.de Weitere Informationen zum Deutschen Lebensmittelbuch
- www.bmelv.de Geschäftsordnung der Lebensmittelbuchkommission (PDF-Datei; 33 kB)
Einzelnachweise
- ↑ Peter Mühlbauer: Geheimsache Fruchtkremfüllung. Telepolis, 10. März 2010
- ↑ BMELV: Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
- ↑ a b BMELV: Mitglieder der Lebensmittelbuch-Kommission in der Berufungsperiode 2009–2014, aufgerufen am 24. Februar 2011
- ↑ Foodwatch scheitert vor Gericht, bei welt.de, 9. März 2010
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