- Festgabe
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Als Festschrift (auch Festgabe oder liber amicorum) bezeichnet man eine Publikation aus festlichem Anlass. Die erste Festschrift der Welt erschien zum zweihundertsten Jubiläum der Erfindung der Buchdruckerkunst, mit Beiträgen vieler deutscher Dichter, herausgegeben von Gregor Ritzsch, Leipzig 1640.
Im Bibliothekswesen herrscht der akademische Begriffsgebrauch vor, der als Festschrift gewöhnlich die einem Gelehrten gewidmete Sammlung von Aufsätzen ansieht. Die Beiträge zu dieser Art von Veröffentlichung werden meist von Schülern, Freunden oder Fachkollegen zu einem runden Geburtstag des Geehrten verfasst. Den Beiträgen ist regelmäßig eine kurze Würdigung des Geehrten mit Foto und sein möglichst komplettes Schriftenverzeichnis vorangestellt. Daher gelten sie als eine wichtige Quelle der Wissenschaftsgeschichte.
Die Frage, zu welchen Anlässen eine Festgabe erstellt werden soll, wird unterschiedlich beantwortet. Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer gab unter Initiative von H. P. Ipsen eine Empfehlung heraus, Festschriften erst ab dem 70. Geburtstag zu veröffentlichen, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Vor dem 60. Geburtstag werden eher selten Festschriften herausgegeben; Ausnahmen sind etwa die Festgabe zum 40. Geburtstag von Heinrich Himmler. Manche Wissenschaftler werden auch mit mehreren solcher Festgaben geehrt, so wurde z. B. für Rudolf von Laun zu dessen 65., 70., 80. und 90. Geburtstag eine Festschrift veröffentlicht.
Der Brauch zum 50-jährigen Doktorjubiläum eine Festschrift zu veröffentlichen ist heute nicht mehr in Mode. Nach dem Tod einer Person erscheinende Festschriften werden als Gedenk- oder Gedächtnisschriften bezeichnet. Gelegentlich wird auch die Sammlung eigener Aufsätze des Geehrten mit dem Titel Festschrift geschmückt. Neben expliziten Festschriften können Werke auch eine Widmung enthalten.
Nicht nur Personen sondern auch Institutionen werden zu ihren Jubiläen auf diese Weise geehrt, so erschien z. B. eine vierbändige Festschrift aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofs und eine Festschrift zum 225-jährigen Jubiläum des Verlags C.H. Beck.
Im angloamerikanischen Raum begegnet man auch in englischsprachigen Publikationen mitunter der deutschen Bezeichnung Festschrift. Im Englischen heißen Festschriften oft Essays in honor of ...
Die Herausgabe von Festschriften ist freilich nicht unumstritten. Als Kritik werden fehlende Selektivität und starke Heterogenität der Beiträge angeführt. Die Autoren „recyclen“ beispielsweise regelmäßig Aufsätze, die zuvor von Zeitschriftenredaktionen abgelehnt worden sind. Ferner wird kritisiert, dass Fachzeitschriften Aufsätze entzogen werden, was angeblich zur Folge hat, dass diese Aufsätze in Bibliotheken schlechter verfügbar sind.
Nachweis
Dem bibliographischen Nachweis der unselbständigen Literatur, die in Festschriften veröffentlicht wird, dient die Internationale Jahresbibliographie der Festschriften (IJBF), die mit einem Datenbestand ab 1986 inzwischen als kostenpflichtige Datenbank von K. G. Saur angeboten wird.
Literatur
- Ingo von Münch: Das Festschriftwesen und -unwesen. In: Neue Juristische Wochenschrift. Jahrgang 2000, Heft 44, S. 3253.
Weblinks
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