- Feuerwehrzugang
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Ein Feuerwehrzugang ist ein ständig frei und zugänglich zu haltender Zugang für Rettungskräfte zu öffentlichen und privaten Objekten.
Der Zweck des Feuerwehrzuganges ist es, der Feuerwehr einen zu Fuß benutzbaren Zugang zum Objekt zu verschaffen, d.h. es wird über diesen Zugang auch nur tragbares Gerät mitgenommen.
Mit einem beschilderten Feuerwehrzugang sind (im Gegensatz zur beschilderten Feuerwehrzufahrt) keine zusätzlichen Beschränkungen der Park- und Halteregeln verbunden.
Die genauen Auflagen bei der Bebauung eines Grundstücks und damit eventueller Notwendigkeit eines Feuerwehrzuganges regelt das Landesrecht.
Kategorien:- Feuerwehreinsatz
- Brandschutz
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