Fiduziarisch

Fiduziarisch

Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechtes. Dies bedeutet, dass ein treuhänderisch übertragener Gegenstand später an einen anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den Fideikommissar abzugeben hat.

Unter einer fiduziarischen Sicherheit versteht man im Kreditgewerbe eine abstrakte Sicherheit, die nicht vom Bestehen einer Forderung oder Verbindlichkeit abhängig ist, deren Verwertung jedoch nur bei Säumnis erfolgen darf. Solche Sicherungsrechte sind das Vorbehaltseigentum, das Sicherungseigentum, die zur Sicherung erlangte Forderung (Sicherungszession) und die Grundschuld. Abstrakte Sicherheiten bleiben bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung getilgt wurde, und können somit als Sicherheiten für neue Verbindlichkeiten herangezogen werden.

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  • fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch 〈Adj.; Rechtsw.〉 treuhänderisch ● fiduziarische Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [<lat. fiduciarius; zu fiducia… …   Universal-Lexikon

  • fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch 〈Adj.; Rechtsw.〉 treuhänderisch; fiduziarische Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [Etym.: <lat. fiduciarius; zu fiducia… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch <aus lat. fiduciarius »auf Treu und Glauben anvertraut«> treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.); fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als …   Das große Fremdwörterbuch

  • treuhänderisch — treu|hän|de|risch 〈Adj.〉 eine Treuhandschaft ausübend, als Treuhänder tätig ● ein Vermögen treuhänderisch verwalten * * * treu|hän|de|risch <Adj.>: in Treuhandschaft [erfolgend]; fiduziarisch: etw. t. verwalten. * * * treu|hän|de|risch… …   Universal-Lexikon

  • Fiduziarität — ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Unterpfand — Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische… …   Deutsch Wikipedia

  • Fiduziant — Fi|du|zi|ant der; en, en <zu ↑fiduziarisch u. ↑...ant> Treugeber bei einem ↑fiduziarischen Geschäft (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • treuhänderisch — ↑fiduziarisch …   Das große Fremdwörterbuch

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