Unterpfand

Unterpfand

Fiduziarität ist das Substantiv von fiduziarisch (lat. fiducia „Vertrauen“, „Selbstvertrauen“, „Unterpfand“; fiduciarius „auf Treu und Glauben anvertraut“) und benennt treuhänderisches Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechtes. Dies bedeutet, dass ein treuhänderisch übertragener Gegenstand später an einen anderen herausgegeben werden muss. Ein fiduziarischer Erbe ist beispielsweise ein einstweiliger Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchserbe, der das Ererbte an den Fideikommissar abzugeben hat.

Unter einer fiduziarischen Sicherheit versteht man im Kreditgewerbe eine abstrakte Sicherheit, die nicht vom Bestehen einer Forderung oder Verbindlichkeit abhängig ist, deren Verwertung jedoch nur bei Säumnis erfolgen darf. Solche Sicherungsrechte sind das Vorbehaltseigentum, das Sicherungseigentum, die zur Sicherung erlangte Forderung (Sicherungszession) und die Grundschuld. Abstrakte Sicherheiten bleiben bestehen, auch wenn die ursprüngliche Forderung getilgt wurde, und können somit als Sicherheiten für neue Verbindlichkeiten herangezogen werden.

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  • Unterpfand — Unterpfand, 1) so v.w. Pfand; daher Unterpfandsgerechtigkeit, Unterpfandsgläubiger, so v.w. Pfandgerechtigkeit, Pfandgläubiger etc.; Unterpfandsrecht, so v.w. Hypothek; 2) so v.w. Faustpfand …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterpfand — Unterpfand,das:⇨Gewähr(1) UnterpfandZeichen,Beweis,Gewähr,Garantie,Zeugnis,Ausdruck,Bestätigung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Unterpfand — ↑ Pfand …   Das Herkunftswörterbuch

  • Unterpfand — Verpfändung; Pfand * * * Un|ter|pfand [ ʊntɐpf̮ant], das; [e]s, Unterpfänder [ ʊntɐpf̮ɛndɐ] (geh.): Gegenstand, Person, Eigenschaft o. Ä. als Beweis, Zeichen von etwas: drei symbolische Ringe als Unterpfand ihrer Liebe. * * * Ụn|ter|pfand 〈n.… …   Universal-Lexikon

  • Unterpfand — Ụn·ter·pfand das; geschr; ein Unterpfand (+ Gen) etwas, das als Beweis oder Garantie von etwas gilt: ein goldener Ring als Unterpfand der Liebe …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Unterpfand, das — Das Unterpfand, des es, plur. die pfänder, ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich setze meine Ehre zum Unterpfande. Ein Gut zum… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Unterpfand — Ụn|ter|pfand (veraltet für Pfand; gehoben für Beweis, Zeichen für etwas) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pfand — Unterpfand; Verpfändung; Sicherheit; Kaution; Einsatz; Hinterlegung * * * Pfand [pf̮ant], das; [e]s, Pfänder [ pf̮ɛndɐ]: 1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient: jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten …   Universal-Lexikon

  • Verpfändung — Unterpfand; Pfand * * * Ver|pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Verpfänden * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; , en: das Verpfänden; das Verpfändetwerden. * * * Verpfändung,   die Bestellung eines Pfandrechts. * * * Ver|pfạ̈n|dung, die; …   Universal-Lexikon

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

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