- Fischereikennzeichen
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Das Fischereikennzeichen, auch Fischereinummer genannt, ist ein vorgeschriebenes Kennzeichen am Bug von Seefischerschiffen. Das Kennzeichen besteht aus einer Buchstabenfolge, die den Heimathafen bezeichnet, gefolgt von einer Registriernummer.
Grundlage dieser Nummer ist der am 6. Mai 1882 in Den Haag abgeschlossene Internationale Vertrag zur Regelung der Fischerei in der Nordsee durch die Anrainerstaaten. Er enthielt unter anderem die Verpflichtung der beteiligten Staaten zum Führen von Verzeichnissen dieser Kennzeichen. Dies bedeutete im Umkehrschluss, dass alle Schiffe, sofern sie in der Fischerei zugelassen werden wollten, eine solche Registrierung beantragen mussten und in der Folge eindeutig identifizierbar waren.
- Beispiel: Fischereifahrzeug "Nauke HF 17".
- Demnach stammt die Nauke aus Hamburgisch Finkenwerder und ist das siebzehnte dort registrierte Fischereifahrzeug.
Die beschlossene Verpflichtung wurde nach der Verkündung im Reichsgesetzblatt 1884 unter dem Rubrum „Polizeiliche Regelung der Hochseefischerei in der Nordsee“ in Deutschland eingeführt.
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Literatur
- Linde, Luther, Moor Seefischerei Urbes Verlag, München, ISBN 3-924896-37-2
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