- Schiffsnummer
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Eine Schiffsnummer dient zur einwandfreien Identifizierung eines Schiffes.
Inhaltsverzeichnis
IMO-Nummer
Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) führte 1987 in ihrer Resolution A.600(15) die Vergabe einer IMO-Nummer zur Verbesserung der maritimen Sicherheit, der Verhütung von Umweltverschmutzung und der Verhinderung von Betrug ein. Die IMO-Nummer wird nur einmal vergeben und kommt nicht wieder zum Einsatz und ist vergleichbar mit der Fahrgestellnummer eines Kraftfahrzeugs. Sie begleitet das Schiff vom Baubeginn, beispielsweise der Kiellegung bis zur Verschrottung, beziehungsweise einem anderen Ende des Schiffes, unabhängig von Eigner- oder Flaggenwechsel.
Sie besteht aus „IMO“ und einer siebenstelligen numerischen Folge, z. B. „IMO 2245438“. Diese Schiffsnummer wird in der Regel bei Baubeginn des Schiffes zugeteilt. Auch physisch muss diese Nummer dauerhaft sowohl am Schiffsrumpf, als auch im Maschinenraum des Schiffes angebracht sein. Für die Vergabe und Verwaltung der IMO-Nummer ist Lloyd’s Register im Auftrag der IMO zuständig.
Seit etwa 2002 besteht die Auflage, die IMO-Nummer am Heck des Schiffs oder an der Schiffswand bzw. seitlich an der Brücke zu führen.
Kriegsschiffe, Fischereifahrzeuge und diverse andere Spezialschiffe, z.B. Feuerschiffe, sind von der Pflicht zur Führung einer IMO-Nummer ausgenommen.
Lloyd’s Register
Die Klassifikationsgesellschaft Lloyd’s Register vergab für ihre Zwecke eine eindeutige Nummer, die jetzt in der IMO-Nummer aufgegangen ist. Lloyd’s Register ist der Ansprechpartner für die Vergabe von IMO-Nummern.
MMSI
Die Maritime Mobile Service Identity ist die Rufnummer einer Seefunkstelle im GMDSS. Wenn ein Schiff mehrere GMDSS-fähige Funkgeräte an Bord hat, so haben diese auch unterschiedliche Nummern. Dies gilt auch für Notfunkbaken.
ENI – European Number of Identification
Seit 2007 gibt es die ENI-Nummer, die European Number of Identification, eingedeutscht Einheitliche Identifikationsnummer, umgangssprachlich "Europanummer", die für alle Binnenschiffe in Europa vorgeschrieben ist.[1]
Militärische Kennungen
Kriegsschiffe führen neben ihrem Namen, der häufig nur recht klein oder auch auf separaten Schildern angebracht wird, eine Kennung. Diese besteht häufig aus einem Buchstaben zur Klassifikation des Schiffes (Schnellboot, Minenleger, Zerstörer etc.) und einer Kennnummer, siehe Schiffskennung.
Unterscheidungssignal
Das Unterscheidungssignal wird mit dem Registervermerk (siehe Schiffsregister) dem Schiff zugeteilt. Es ist gleichzeitig sein Rufzeichen (engl. call sign) im Seefunk und besteht aus einer Folge von Buchstaben und Zahlen. Diese ist meist schneller und eindeutiger im Funkverkehr zu übertragen als lange Schiffsnamen, wie z. B. Mecklenburg-Vorpommern, da bei Bedarf jeder einzelne Buchstabe im NATO-Alphabet übergeben werden muss. So muss nur die Buchstabenfolge DQLV als „Delta-Quebec-Lima-Victor“ übermittelt werden. Nach der Löschung, beispielsweis bei der Verschrottung des Schiffes, wird das Unterscheidungsignal frühestens nach einer Ruhefrist von zehn Jahren wieder vergeben.
Bei Flaggenwechsel des Schiffes wird ein neues Unterscheidungssignal durch den neuen Flaggenstaat vergeben.
Das Unterscheidungssignal von Schiffen, die unter deutscher Flagge fahren, besteht aus vier Buchstaben, wobei die ersten beiden Buchstaben dem Bereich "DA" bis "DR“ entstammen. Schiffen der früheren DDR waren solche aus den Blöcken „Y2“ bis „Y9“ zugeteilt, davor "DM". Beispiele für andere Staaten: „EA“ bis „EH“ für Spanien, „V2“ für Antigua und Barbuda oder „C4“ für Zypern.[2]
Registernummer
Eine Seeschiffsregisternummer (SSR). In das deutsche Schiffsregister werden Seeschiffe eingetragen, die berechtigt oder verpflichtet sind, die deutsche Bundesflagge zu führen. Dabei wird eine Schiffregisternummer zugeteilt.
Fischereikennzeichen
Fischereikennzeichen sind vorgeschriebene Kennzeichen und Nummern der Fischereifahrzeuge, die den Heimathafen mit Buchstaben und das Fahrzeug mit einer Registriernummer bezeichnen. Die steigende Zahl der Fischereifahrzeuge in der Nord- und Ostsee führte 1882 zu einer Konvention der Anrainerstaaten über eine „Polizeiliche Regelung der Hochseefischerei in der Nordsee“, die nach der Verkündung im Reichsgesetzblatt 1884 in Deutschland eingeführt wurde. Beispiel: Fischereifahrzeug Nauke HF 17 – Demnach stammt die Nauke aus Hamburg-Finkenwerder und ist das 17. dort registrierte Fischereifahrzeug.
Siehe auch
Weblinks
- www.elwis.de: Rheinschiffsuntersuchungsordnung zu Schiffsnummern
- ISPS-Code
- ISPS-Code Hafen etc.
- equasis
- IMO Nummer von Besitzern oder Reedereien nachschlagen (nach kostenloser Registrierung)
Einzelnachweise
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