- Flexionskontraktur
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Unter dem Begriff Kontraktur versteht man eine Gelenkfehlstellung, die ätiologisch auf Veränderungen der beteiligten anatomischen Strukturen zurückgeht. Tritt eine Einsteifung infolge degenerativer Gelenkveränderungen (Arthrose) auf, so spricht man von Ankylose. Bei Kontrakturen ist die Stellung der Gelenke unwillkürlich und meist irreversibel.
Kommt es zu einer Gelenkfehlstellung in Beugehaltung (Flexion) des Gelenks, spricht man von einer Beuge- oder Flexionskontraktur. Generell kann jedes Gelenk von einer Beugekontraktur betroffen sein. Typische Beispiele für Beugekontrakturen der Hand sind die Kamptodaktylie, die sporadisch, familiär gehäuft oder als Syndromale Form auftreten kann (Kontraktur im proximalen Interphalangealgelenk des Kleinfingers) und der Morbus Dupuytren (meist mehrere Finger betroffen), im Fußbereich treten sie in Form der Hammerzehe auf, bei der es zu einer Kontraktur im proximalen und/oder distalen Interphalangealgelenk der großen Zehe kommt.
Häufig gehen Gelenkfehlstellungen auf Einsteifung der Gelenke infolge mangelnder Mobilität (Ruhesteifigkeit) zurück. Hiervon sind vorwiegend die großen Gelenke wie Ellbogen-, Knie- und Hüftgelenk betroffen.
Die zu Kontrakturen führenden strukturellen Veränderungen sind Muskel- oder Sehnenverkürzungen (myogene und tendogene Form), die kongenital, posttraumatisch oder idiopathisch auftreten. Gefürchtet sind Narbenbildungen, die zu Hautschrumpfungen (dermatogen) und folglich zu Kontrakturen führen können. Eine weitere Form stellt die neurogene Form dar, die im Rahmen eines Schlaganfalls (Apoplex) oder bei zerebraler Ischämie auftreten kann und ursächlich auf fehlende nervale Innervation von gelenknahen Muskeln zurückgeht. Im Falle einer operativen Versteifung eines Gelenkes spricht man von Arthrodese.
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