- Folkekirken
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Die Dänische Volkskirche (dänisch: Folkekirken) ist evangelisch-lutherisch. Die Dänische Volkskirche ist eine Staatskirche. An ihrer Spitze stand früher die Königin oder der König als Oberhaupt. Seit der Verfassung von 1849 ist diese Regelung abgeschafft. Es ist die mit Abstand größte Kirche in Dänemark und Grönland. Auf den Färöern gibt es seit 2007 die selbständige Volkskirche der Färöer.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im Verlauf der Reformation nahm König Christian III. die lutherische Konfession an und ließ die katholischen Bischöfe in Gewahrsam nehmen. Auf dem Reichstag von Kopenhagen, im Jahre 1536, wurden die Kirchengüter schließlich von der Krone eingezogen und die lutherische Konfession als einzig erlaubte im Lande zugelassen. An die Stelle der Bischöfe traten dann 1537 sieben Superintendenten, die jedoch schon bald wieder die Bezeichnung als Bischof erhielten. Die größte und wichtigste Neuerung war die Einführung der Muttersprache in der Liturgie zwischen 1537 und 1539. Durch die „Lex regia“ von 1661 wurde der Absolutismus eingeführt und in Art. 6 die Oberhoheit des Königs über die Geistlichkeit und die Gottesdienste festgeschrieben. Das Gesetz Christians V. von 1683 (Danske Lov) wiederholte diese absolute Oberhoheit des Königs über die Kirche gleich im 1. Buch 1. Kapitel.[1] Als Glaubensinhalt wurde die Heilige Schrift, das Apostolische das Nicänische und Athanasische Glaubensbekenntnis, das Augsburger Bekenntnis und der Kleine Katechismus Luthers festgeschrieben.[2] Römisch-katholische Personen („Papisten“) hatten kein Erbrecht und mussten das Reich verlassen. Mönchen, Jesuiten und Papisten war der Aufenthalt bei Todesstrafe verboten.[3] Dies galt auch für die anderen Religionen, außer der lutherischen. Ausnahmen galten nur für Diplomaten und deren Personal. Die Verfassung von 1849 beseitigte die Kirchenleitung durch den König und führte die Religionsfreiheit ein. Nachdem 1903 ein Gemeindekirchenräte-Gesetz erlassen worden war, begann eine zunehmende Demokratisierung der Staatskirche, was 1947 zur Zulassung von Frauen zum Priesteramt und 1995 zur Wahl der ersten Bischöfin führte.
Einen großen Einfluss auf die dänische Kirche übte der im 19. Jahrhundert lebende Theologe und Schriftsteller Nikolai Frederik Severin Grundtvig aus. Viele Kirchenlieder stammen von ihm. Nach ihm wurde auch die Kirchenbewegung des Grundtvigianismus benannt.
Organisation
Oberhaupt der dänischen Volkskirche ist die dänische Königin Margrethe II. In der dänischen Verfassung (dän. Grundlov) ist festgelegt, dass der Monarch die lutherische Konfession haben soll. In administrativen und nicht-theologischen Fragen hat das Parlament die Befugnis zur Rahmengesetzgebung und das Kirchenministerium die Zuständigkeit für die Ausführungsbestimmungen. Das Kirchenministerium ist für die Registrierung von Geburten und Todesfällen zuständig, unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft. Die Gemeindebüros der einzelnen Kirchengemeinden übernehmen damit auch die Aufgabe von Standesämtern. In theologischen Fragen entscheiden die elf Bistümer. Die Leitung der Bistümer obliegt den Bischöfen, wobei Gremien, bestehend aus Pfarrern und Kirchenvorstandsmitgliedern des Bistums, wesentliche Mitspracherechte haben. So wird ein Bischof von den Kirchenvorständen gewählt und im Anschluss von der Königin ernannt. Der Bischof von Kopenhagen, der im Bezug zu den anderen Bischöfen die Rolle als primus inter pares (erster unter gleichen) einnimmt, führt die Bischofsweihe durch. Die Bistümer sind unterteilt in Propsteien, welche das Bindeglied zwischen den Gemeinden und den Bistümern bilden. In den 11 Bistümern, wovon eines das Bistum von Grönland ist, gibt es insgesamt 111 Propsteien und 2200 Gemeinden.
Bis 2007 bestand die dänische Volkskirche aus zwölf Bistümern. Mit dem Übernahmegesetz vom 4. April 2005 beschloss die Landesregierung der Färöer die Unabhängigkeit des Bistums der Färöer. Zum Nationalfeiertag der Färöer, dem Ólavsøka im Jahr 2007 wurde die Färöische Volkskirche gegründet.
Rund 82 % aller Dänen sind Mitglied der Volkskirche.
Bistum
(dänisch: Stift)Bischof Mitglieder Domkirche Aalborg Søren Lodberg Hvas 459.046 Sct. Budolfi Domkirke Aalborg Fyn Kresten Drejergaard 412.401 Sankt Knud (Odense) Haderslev Niels Henrik Arendt 386.524 Haderslev Vor Frue Domkirke Helsingør Lise-Lotte Rebel 728.072 Sct. Olai Domkirke Helsingør København Erik Norman Svendsen 467.950 Vor Frue Domkirke København Lolland-Falster Steen Skovsgaard 97.101 Maribo Domkirke Ribe Elisabeth Dons Christensen 348.246 Vor Frue Domkirke Ribe Roskilde Peter Fischer-Møller 594.854 Roskilde Domkirke Viborg Karsten Nissen 363.695 Vor Frue Domkirke Viborg Århus Kjeld Holm 648.553 Skt. Clemens Domkirke Århus Grönland Sofie Bodil Louise Lisbeth 33.000 Vor Frelser Kirke Nuuk Bekenntnis
Die zentralen Bekenntnisse der evangelisch-lutherischen Volkskirche sind:
- Apostolisches Glaubensbekenntnis
- Bekenntnis von Nicäa
- Athanasisches Glaubensbekenntnis
- Confessio Augustana
- Der Kleine Katechismus
Sie gehört dem Lutherischen Weltbund an und hat einen beobachtenden Status in der Porvoo-Gemeinschaft.
Deutschsprachige Gemeinden
Für die deutsche Minderheit in Nordschleswig unterhält die dänische Volkskirche vier deutsche Pfarrämter in den Städten Haderslev (Hadersleben), Aabenraa (Apenrade), Sønderborg (Sonderburg) und Tønder (Tondern), die jeweils mit einem Pastor oder einer Pastorin besetzt sind und die in Deutschland (Nordelbische Kirche) ausgebildet wurden. Auf dem Lande werden die deutschen Gemeinden kirchlich durch 5 Pastorinnen und Pastoren der als Freigemeinde organisierten Nordschleswigschen Gemeinde versorgt.
Der deutschsprachigen Gemeinde in Kopenhagen wurde im Jahre 1585 von König Friedrich II. die St.-Petri-Kirche (Kopenhagen) zur Verfügung gestellt.
Dänischprachige Gemeinden im Ausland
Die dänischen Gemeinden im Ausland werden von der Dänischen Kirche im Ausland (Danske Sømands- og Udlandskirker) betreut.
Die Kirchengemeinden der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein sind in der Dänischen Kirche in Südschleswig zusammengeschlossen. Deren Hauptkirche ist die Heiliggeistkirche in Flensburg.
Einzelnachweise
- ↑ Kongen haver og eene Høyeste Magt over ald Clericiet, fra den Høyeste til den Laveste, at beskikke og anordne ald Kirke og Gudstieniste, Moder, Sammenkomst og Forsamlinger om Religions-Sager efter Guds Ord og den Augsburgiske Confession, …. (Der König hat auch die höchste Macht über die gesamte Geistlichkeit, vom höchsten bis zum niedrigsten, und er bestellt und ordnet alle Kirchen und Gottesdienste, Versammlungen und Tagungen in Kirchensachen nach Gottes Wort und der Augsburger Konfession …
- ↑ 2. Buch.
- ↑ 7. Buch 1. Kapitel.
Siehe auch
Literatur
- Otmar Hahn, Volker Herrmann (Hrsg.): Schwerpunktthema: Diakonie in Dänemark. (= DWI-Info 24). Universität Heidelberg, Heidelberg 1990/1991 (Volltext)
- Mark Hallett: Staat und Kirche in Dänemark. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2001, ISBN 3-631-36977-8 (zugl. Dissertation, Universität Freiburg i. Br. 2000)
- Poul Hartling (Red.): Die dänische Kirche. Det Danske Selskab, Kopenhagen 1964
- Günter Weitling: Deutsches Kirchenleben in Nordschleswig seit der Volksabstimmung 1920. Bund Deutscher Nordschleswiger & Archiv/Historische Forschungsstelle der deutschen Volksgruppe, Aabenraa 2007, ISBN 978-87-991948-0-3
- Martin Schwarz Lausten: Danmarks kirkehistorie. Gyldendal, Kopenhagen 1987,2004, ISBN 87-02-02701-1
Weblinks
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