- Alarmübertragung
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Die Übertragung des Alarms einer Alarmanlage erfolgt z. B. über das örtliche Telefonnetz, über eigene, private Verbindungen, z. B. das Fernwirknetz der Großbetreiber der Energiewirtschaft (Kraftwerke) sowie über eigens angemietete und ständig von der Empfangseinrichtung überwachte Postmietleitungen, z. B. an Wach- und Schutzdienste oder Polizei.
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